28.09.2023 - 3 Naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kakuschke von den Servicebetrieben Oberhausen stellt das Projekt kurz im Rahmen eines mündlichen Berichts vor.

 

Herr Werntgen-Orman ergänzt den Bericht von Herrn Kakuschke und verweist darauf, dass die dauerhafte Querung des Vonderngrabens und die damit verbundene Kabelverlegung vor allem zur Durchführung von Festen und Veranstaltungen erfolgen soll.

 

Frau Schiemanowski verweist auf eine erhaltene Presseanfrage, in der Auskunft erbeten wird, ob der Vonderngrabens zur Durchführung der Maßnahme entleert werden muss. Dies wird seitens der Verwaltung verneint und darauf verwiesen, dass der Graben nur zu bestimmten Jahreszeiten Wasser führt.

 

Die notwendige Verlegungstiefe des Kabels wird von der Verwaltung noch einmal abschließend geprüft und im Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigung mitgeteilt.

 

Im Anschluss findet die Abstimmung statt. Für das Projekt „Wasserrechtliche Erlaubnis zur Unterquerung des Vonderngrabens im Landschaftsschutzgebiet 1.2.14 „Burg Vondern" wird der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans der Stadt Oberhausen gem. § 67 BNatSchG einstimmig nicht widersprochen (11 x Ja, 0 x Enthaltungen, 0 x Nein).

 

Die naturschutzrechtliche Befreiung wird im Nachgang der Sitzung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt.

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Beschluss

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=177045&selfaction=print