25.09.2023 - 7 Stadtsparkasse Oberhausenhier: Jahresabschluss ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass an der Abstimmung zur Entlastung der Organe Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen sind, auf Grund der persönlichen Betroffenheit gemäß § 31 Abs. 1 GO NRW nicht mitwirken dürfen.

Im Anschluss an den Wortbeitrag von Stadtv. Kempkes teilt OB Schranz mit, dass diese Drucksache im HFA mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion, zustimmend vorberaten wurde und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Beschlussvorschlag unter 1. zur Kenntnis und fasst - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion - den nachfolgenden Beschluss über 2. und - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion - den folgenden Beschluss über 3.:

"1. Der Rat der Stadt nimmt von dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2022 - versehen mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes - und dem Lagebericht der Stadtsparkasse Oberhausen für 2022 Kenntnis.

2. Den Organen der Stadtsparkasse Oberhausen wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

3. Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 1.778.295,75 EUR wird gemäß dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen vom 15.06.2023 in die Sicherheitsrücklage der Stadtsparkasse Oberhausen eingestellt."

 

 

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Anlagen zur Vorlage