25.09.2023 - 36.5 Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B - Friedh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz gibt bekannt, dass die Drucksache im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN einstimmig zustimmend vorberaten wurde und die Bezirksvertretung Sterkrade anschließend die Anhörung vollzogen hat.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN - folgende Beschlüsse:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung die Stellungnahmen zu III.A 1 - 3 und III.B 1 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Gesetzliche Grundlage:  § 3 Abs. 2, § 2 Abs. 3 und § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBl. I, Nr. 184).

 

2. Der Rat der Stadt beschließt ferner:

 

a)      folgende Satzung:

 

Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B -Friedhofserweiterung ev. Kirche Schmachtendorf - vom

 

§ 1 Gegenstand der Satzung

 

Der vom Rat der Stadt am 05.02.1996 als Satzung beschlossene und am 15.01.1997 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 134 B - Friedhofserweiterung ev. Kirche Schmachtendorf - wird aufgehoben.

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

 

1Das Aufhebungsgebiet umfasst den überwiegenden Teil des Grundstücks Pollsenweg 19. Es liegt in der Gemarkung Sterkrade-Nord, Flur 22, und wird wie folgt umgrenzt:

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3Nordöstliche Grenze des Flurstücks Nr. 55; südöstliche Grenze des Flurstücks Nr. 55 bis zu einer Parallelen zur südwestlichen Grenze des Flurstücks Nr. 55 durch den östlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 509; Parallele zur südwestlichen Grenze des Flurstücks Nr. 55 durch den östlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 509; nordwestliche Grenze des Flurstücks Nr. 55.

4 

5Die genaue Abgrenzung des Aufhebungsgebiets ergibt sich auch aus der als Anlage beigefügten Übersichtsskizze.

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§ 3 Inkrafttreten

 

7Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung ihres Beschlusses in Kraft.

8 

Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBl. I, Nr. 184) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW., S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490).

 

a)      die der Aufhebung beigefügte Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Fassung vom 09.02.2023 als Entscheidungsbegründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12.07.2023 (BGBl. I, Nr. 184)."

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Anlagen zur Vorlage