12.09.2023 - 4.2 Ausbau der Straße „Am Schacht IV“hier: Außerpla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Osterfeld
- Datum:
- Di., 12.09.2023
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Krey berichtet, dass er zwei E-Mails von Anwohnern*innen erhalten hat, die darin deutlich hinterfragt haben, warum die Anwohner*innen jetzt Beiträge bezahlen müssen. Beim Hauskauf ist ihnen mitgeteilt worden, dass sie keine weiteren Beiträge übernehmen müssten.
Frau Grohe erkundigt sich, was passieren wird, wenn nach Fertigstellung der Straße die Kaue zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt wird. Sie regt an, den Anwohner*innen die Erschließungsbeiträge zu erlassen.
Herr Beigeordneter Dr. Palotz erklärt, dass er die Unzufriedenheit der Anwohner*innen versteht. Die Verwaltung hat alle Möglichkeiten zur Milderung der Kosten für die betroffene Personengruppe geprüft. Letztlich sieht das Gesetz die Umlage für die Anwohner*innen vor. Die Verwaltung wird mit dem Bau der Straße zügig beginnen. Sollte die Kaue gebaut werden, müsste der Investor für eventuelle Schäden an dem Straßenbelag aufkommen.
Herr Langnese bedauert, dass dieses tolle Projekt vor die Wand gefahren worden ist. Er erkundigt, sich nach der Bürgerschaft - wer hier gemeint ist - und wie die genannten 1.500,00 Euro Erschließungsbeiträge für die Eigentümer*innen errechnet wurden.
Herr Beigeordneter Dr. Palotz erklärt, wie die Höhe der Erschließungskosten errechnet wird und dass die finanzielle Höhe für den/die Bürger*innen gesetzlich geregelt ist.
Herr Wischermann äußert sein Bedauern, dass die Bürger*innen doppelt zur Kasse gebeten werden. Er erkundigt sich, ob die Eigentümer*innen den Bauträger verklagen oder bei ihm die Kosten einfordern können.
Herr Beigeordneter Dr. Palotz informiert darüber, dass die Verwaltung bei dem Vorhabenträger die Kosten für die Kaue und den Straßenausbau umwandeln wird. Diese Möglichkeit haben auch die Eigentümer*innen.
Auf Nachfrage von Herrn Bezirksbürgermeister Krey teilt Herr Beigeordneter Dr. Palotz mit, dass die Stadt die Pflicht hat, den Anwohner*innen die fälligen Kosten in Rechnung zu stellen.
Die Bezirksvertretung Osterfeld nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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450,8 kB
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