12.09.2023 - 5.4 Überprüfung der Verkehrssituation auf der Elpen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Grothe kann nicht nachvollziehen, dass eine Wegstrecke von rund 500 m nicht als 30er Zone ausgewiesen werden kann. Dieses Unverständnis begründet sie ausführlich und erkundigt sich bei der Verwaltung, inwieweit die Bezirksvertretung einen anderen Beschluss fällen kann.

Herr Langnese erklärt, dass er ebenso wie Frau Grothe irritiert ist und äußert seine Unzufriedenheit.

Herr Wischermann weist darauf hin, dass in der Vorlage das festgehalten ist, was die Straßenverkehrsordnung zulässt.

Dies bekräftigt Herr Dr. Knauff. Die Verwaltung hat intensiv geprüft und es gibt keine rechtliche Handhabung.

Eine Nachfrage von Frau Grothe beantwortet Herr Kemper im Nachgang der Sitzung wie folgt:

„Aufgrund einer Änderung und Novellierung der Straßenverkehrsordnung wurden im Jahr 2007 alle Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet überprüft. Danach durften und dürfen sich Tempo-30-Zonen-Anordnungen weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Z 295), Leitlinien (Z 340) und benutzungspflichtige Radwege (Z 237, 240, 241 oder Z 295 i.V.m. Z 237) umfassen.

Der Abschnitt der Elpenbachstraße (Kreisstraße 9) zwischen Dorstener Straße und Teutoburger Straße war vor der Überprüfung Bestandteil der Tempo-30-Zone „Tackenberg“ und musste aufgrund der o.g. Ausschlusskriterien aus der Zoneneinteilung ausgegliedert werden.

Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung wurde in diesem Verfahren aber festgestellt, dass die Anordnung einer Streckengeschwindigkeit von 30 km/h aufgrund der besonderen Gefahrenlage anzuordnen ist. Diese wurde aufgrund der dort befindlichen schützenswerten Bereiche zwischen der Schwarzwaldstraße/Antoniestraße und Arenbergstraße (Schulen)sowie zwischen der Hasenstraße und Klosterhardter Straße und aufgrund des Grüngürtels zwischen der Hartmannsweiler Straße und Schwarzwaldstraße und den damit einhergehenden zahlreichen querenden Fußgängern und Radfahrern begründet.“  

Die Bezirksvertretung Osterfeld nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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