07.09.2023 - 3.5 Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B - Friedh...

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Beratung

Herr Dobnik fragt nach, ob sich eine Bewertung nach §35 BauGB nicht eher für eine Bebauung der Fläche öffnet und nicht der Bebauungsplan besser bestehen bleiben sollte?

 

Herr Hülsebusch erläutert, dass es keinen Bedarf einer Friedhofserweiterung gibt, die Verwaltung allerdings eine öffentliche Grünfläche umsetzten möchte. Dazu gehört auch ein Flächenerwerb. Ein Handeln der Verwaltung ist erforderlich und die Herstellung einer §35 BauGB-Situation verhindert das Bauen im Außenbereich und ist somit das richtige Instrument. 

 

Herr Real betont die Aussage der Verwaltung, dass es einen deutlichen Unterschied zwischen §34 und §35 BauGB gibt und Wohnbebauung im Außenbereich ausgeschlossen ist.

 

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Beschluss

Der Ausschuss berät die Drucksache B/17/3734-01 bei Enthaltung der Fraktion Die Grünen mehrheitlich zustimmend vor.

 

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Anlagen zur Vorlage