19.06.2023 - 20 Schulentwicklungsplanung Grundschulbereich – Sc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass die Drucksache im Schulausschuss und im HFA ohne Votum vorberaten wurde.

Die Bezirksvertretung Sterkrade hat die Anhörung vollzogen.

Nach Wortbeiträgen von Frau Stadtv. Gödderz, Frau Stadtv. Hausmann-Peters, Stadtv. Hoff, Stadtv. Lütte und Stadtv. Karacelik lässt OB Schranz über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion, der Gruppen FDP- und BOB im Rat und die Stimme des Stadtv. Horn sowie bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN - folgende Beschlüsse:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

1. Der Grundschulverbund Grundschule Buschhausen, Städt. Gem. Grundschule - Primarstufe -, Lindnerstr. 220, 46149 Oberhausen, Schulnummer: 104 693, wird mit Ablauf des 31.07.2024 aufgelöst.

2. Die Schule behält ihre derzeitige Schulbezeichnung.

3. Die Grundschule Buschhausen wird zum Schuljahr 2024/2025 mit Wirkung vom 01.08.2024 als Schule mit Teilstandort geführt.

4. Der bisherige Teilstandort Friesenstraße (Friesenstraße 104a, 46149 Oberhausen) wird zum Schuljahr 2024/2025 mit Wirkung vom 01.08.2024 den neuen Hauptstandort bilden und soll perspektivisch zu einem dreizügigen System ertüchtigt werden.

5. In diesem Zusammenhang wird für eine Übergangsphase, in der die schulorganisatorischen und baulichen Voraussetzungen des Standorts Friesenstraße zu schaffen sind, der bisherige Hauptstandort Lindnerstraße (Lindnerstraße 220, 46149 Oberhausen) zum Schuljahr 2024/2025 mit Wirkung vom 01.08.2024 als Teilstandort geführt.

6. Am Standort Lindnerstraße werden ab dem Schuljahr 2024/2025 nur noch die bereits am Standort befindlichen Klassen auslaufend beschult. Am Standort Friesenstraße werden die Klassen der Jahrgangsstufen 1-4 beschult.

7. Der Standort Lindnerstraße wird voraussichtlich so lange genutzt, wie am Standort zwei Gruppen gebildet werden können (§83 Abs. 1 Satz 3 SchulG NRW). Spätestens mit Ablauf des Schuljahres 24/25 wird der Teilstandort demnach vollständig aufgelöst.

8. Sollte die Integration der letzten am Standort Lindnerstraße zu beschulenden Klasse bereits vor Fertigstellung der Baumaßnahmen erfolgen müssen, werden die benötigten Platzkapazitäten entweder durch die temporäre Installierung mobiler Raumeinheiten und/oder die multifunktionale Nutzung bestehender Ganztagsräume erfolgen."

 

 

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