25.05.2023 - 3.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 - Bramme...

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Beratung

Herr Hülsebusch hält einen Vortrag zum Vorhaben. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

 

Her Lenz fragt nach ob eine Überdachung der Stellplatzanlage mit Photovoltaik vorgesehen ist?

 

Herr Hülsebusch klärt auf, dass diese neue Regelung nicht auf Bebauungspläne zutrifft und hier Verhandlungssache mit den Investor*innen ist.

 

Frau Wilts stellt die Frage nach der Praktikabilität des einheitlichen Straßennamens am Brammenring. Sie kritisiert den schlechten Orientierungswert für Bürger*innen die nach einer Adresse suchen.

 

Herr Dr. Palotz nimmt den Hinweis gerne auf und beschreibt, dass es aktuelle Planungen zur Rad- und Fußwegeerschließung auf dem Gelände gibt, um den Raum zu gliedern und eine Erlebbarkeit zu schaffen.

 

Herr Dobnik bemängelt, dass enorm viel Fläche für die Stellplatzanlage verbraucht wird, obwohl die Flächen am Brammenring als wertvolles Bauland gelten.

 

Herr Dr. Palotz weist darauf hin, dass es hier immer auch um wirtschaftliche Interessen der Investor*innen geht und in diesem Falle aufgrund der Vereinbarungen bezüglich der Entwicklungen im Schladviertel für die Stadt kein uneingeschränkter Handlungsspielraum besteht.

 

Herr Sahin fragt nach, ob am Brammenring auch ein Quartiersparkhaus vorgesehen werden kann?

 

Herr Dr. Palotz bestätigt die Sinnhaftigkeit eines Quartiersparkhauses an der Stelle, jedoch gibt es im Umfeld sehr viele kostenfreie Parkmöglichkeiten. Die Idee wird allerdings mit Investor*innen diskutiert.

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Beschluss

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss fasst folgenden mehrheitlichen Beschluss  gegen die Stimmen der Linken.Liste Fraktion:

 

 1. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt, das Plangebiet des vorhaben-               bezogenen Bebauungsplans Nr. 28 - Brammenring (Möbel- und Einrichtungshaus) - zu               vergrößern (siehe Punkt I).

 Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der  Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des               Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I, Nr. 6).

 2. Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss erklärt sich mit dem Entwurf des  vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans Nr. 28 - Brammenring (Möbel- und               Einrichtungshaus) - und des Vorhaben- und Erschließungsplans jeweils vom 24.04.2023               einverstanden. Er beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen               Bebauungsplans Nr. 28 (mit Vorhaben- und Erschließungsplan), der Begründung, des               Umweltberichtes sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen               Stellungnahmen und Informationen.

 Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der  Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des               Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I, Nr. 6).

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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