15.05.2023 - 4 Wahl von sieben Vertrauenspersonen für den Schö...

Beschluss:
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass ein Schöffenwahlausschuss zu bilden ist.

Der Schöffenwahlausschuss setzt sich aus einem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzendem, einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern zusammen. Zuständig für die Wahl der sieben Vertrauenspersonen ist der Rat der Stadt. Gewählt ist, wer zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder der Vertretung, die mindestens die Hälfte der gesetzlichen Zahl darstellen müssen, auf sich vereinigt.

 

Aktuell liegen der Verwaltung mit Eugen Lenz, Werner Nakot, Hermann Wischermann, Silke Jacobs, Karl-Heinz Emmerich, Sebastian Girrullis und Roman Müller-Böhm genau sieben Vorschläge vor:

Nach § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG werden die Vertrauenspersonen aus den „Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks“ gewählt. Einwohner bzw. Einwohnerin in diesem Sinne ist, wer den Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk hat. Der Bezirk des Amtsgerichts Oberhausen entspricht dem Oberhausener Stadtgebiet. Das trifft für alle genannten Vorschläge zu.

Nachdem OB Schranz unwidersprochen festhält, dass es keine weiteren Vorschläge gibt und niemand einer offenen Abstimmung durch Blockwahl widerspricht, lässt er über die Liste mit den sieben Vorschlägen in einem Wahlgang abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt wählt - unter Beteiligung des Oberbürgermeisters - einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - und damit mit der erforderlichen Mehrheit i. S. d. § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG von zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, die folgenden sieben Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Oberhausen:

"Eugen Lenz,

Werner Nakot

Hermann Wischermann

Silke Jacobs

Karl-Heinz Emmerich

Sebastian Girrullis

Roman Müller-Böhm."

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