15.05.2023 - 19 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass die Vorlage im Sozialausschuss einstimmig zustimmend vorberaten wurde.

Im HFA wurde die Drucksache mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zustimmend vorberaten.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - folgende Beschlüsse:

 

„Der Rat der Stadt beschließt aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts die Einrichtung von 2 Planstellen (S 15 TvöD SuE) innerhalb des Fachbereiches 3-2-20/ Ältere Menschen, Pflegebedürftige, behinderte Menschen im Sachgebiet Betreuungsstelle.

 

Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 79.200,00 € für das laufende Haushaltsjahr 2023 im Deckungsring Personal (D00000001)

 

Deckungsvorschlag:

Eine Kompensation liegt nicht vor.

 

Der Beschluss ist Konsequenz einer Gesetzesänderung. Die Maßnahme ist von Seiten der Stadt Oberhausen pflichtig durchzuführen."

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=173118&selfaction=print