02.05.2023 - 3.2 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN gem. § 2 der Ges...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Stadtverordnete Opitz erläutert zunächst den Antrag. So soll es den einen oder anderen Sportverein geben, der Trainingszeiten auf Sportanlagen beantragt, diese aber offenbar nicht nutzt.

 

Herr Beigeordneter Schmidt erläutert daraufhin das übliche Prozedere hinsichtlich der Sportstättenvergabe. Sportvereine melden vor der Saison ihren Bedarf an. Im engen Dialog mit Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertretern versuche die Sportverwaltung, beantragte Trainingszeiten optimal zu verteilen. Hierbei könne künftig - wie bereits in der Sportausschusssitzung am 07.03.2023 beim Bestreben nach einer zentralen Vergabe von Belegungszeiten der Oberhausener Sporthallen und Schwimmbäder, Drucksachen-Nr. A/17/3226-01, erwähnt - eine unterstützende Software-Lösung zu einer Optimierung beitragen.

 

Herr Beigeordneter Schmidt führt weiter aus, dass Bedarfe, die möglicherweise im Laufe einer Saison auftreten würden, nicht so leicht umgesetzt werden könnten. Für die Sportverwaltung wäre es hilfreich, zeitnah konkrete Hinweise zu erhalten, wenn auf Sportanlagen Belegungslücken festgestellt würden.

 

Der Sportausschuss nimmt die Antragsvorlage zur Kenntnis.

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Beschluss

 

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