26.04.2023 - 1.3 Jahresbericht der Erzieherischen Hilfe 2022

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Pütz bestätigt auf Nachfragen von Herrn Real und Frau Willing-Spielmann, dass sich sowohl die Ergebnisse der einzelnen Aufträge und Sachkonten als auch das Gesamtergebnis noch geringfügig ändern können. Mit überplanmäßigen Ausgaben wird jedoch keinesfalls zu rechnen sein.

 

Herr Real erkundigt sich, warum im Bereich § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie keine Ausgaben aufgeführt sind.

 

Herr Pütz erklärt, dass alle Beratungen für diesen Bereich durch das Jugendamt selbst vorgenommen wurden und somit keine externen Kosten entstanden sind.

 

Frau Willing-Spielmann fragt nach, ob ein Zusammenhang zwischen dem rückläufigen Hilfebedarf, verminderter Ausgaben und der Erreichbarkeit der zuständigen Fachkräfte vorliegt. Sie ist besorgt, dass derzeit nur Extremfälle ein Hilfe-Angebot erhalten.

 

Des Weiteren bittet Frau Willing-Spielmann Herrn Pütz, um seine Einschätzung zur Neuregelung der HzE-Leistungen für junge Volljährige gem. § 41 SBG VIII.

 

Den Rückgang der Fallzahlen führt Herr Pütz auf die schlechte Erreichbarkeit der Menschen während der Pandemie zurück. Aktuell werden die Hilfen wieder möglichst präventiv und niedrigschwellig organisiert und die Fallzahlen steigen wieder an.

 

Nach Ansicht von Herrn Pütz wertet die Neuregelung den § 41 SBG VIII auf und unterstreicht seinen Angebotscharakter. Herr Pütz fügt an, dass in enger Zusammenarbeit mit dem Jugend-Bündnis-Haus, ein Konzept für die Arbeit mit jungen Erwachsenen erarbeitet wird.

 

Hinsichtlich des massiv fortschreitenden Fachkräftemangels im sozialen Bereich erkundigen sich Frau Willing-Spielmann und Herr Real nach Maßnahmen, mit denen aktuell um Personal geworben wird. Sie fragen nach, in wie weit die Ermittlung sogenannter weicher Faktoren, wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie, etc. hier Berücksichtigung findet und ob die Idee, Qualifizierungen und Weiterbildungen mit vertraglichen Bleibeverpflichtungen zu verknüpfen, verfolgt wird.

 

Herr Mulia regt an, auch die Verbeamtung als starke Bindungsmöglichkeit zu erwägen.

 

Herr Pütz versichert, dass beim Auf- und Ausbau von attraktiven Arbeitsplätzen gleichermaßen die weichen Faktoren als auch die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Blick genommen werden. Allerdings „sei der Arbeitsmarkt momentan leergefegt“ und überdies seien Fortbildungen mit Vertragsbindungen rechtlich nicht zulässig.

 

Herr Schmidt bestätigt, dass bereits bei der Personalakquise mit weichen Faktoren wie Gesundheitsmanagement und Job Ticket geworben wird. Des Weiteren werden die aktuellen Stellenangebote sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamte ausgeschrieben. Herr Schmidt gibt weiter zu bedenken, dass selbst Ausbildungen mit vertraglicher Bindung nicht den gewünschten Effekt erzielen, da die Ausbildungskosten oftmals bereitwillig von den neuen Arbeitgebern übernommen würden. Überdies weist Herr Schmidt darauf hin, dass sich die Kommunen bei der Personalrekrutierung mit ihren Prämien gegenseitig hochschaukeln könnten.

 

Der Bericht wird vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

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