27.04.2023 - 7.2 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN gem. § 2 der Ges...

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Beratung

Herr Schindelasch berichtet, dass die Beschilderungen und Umleitungen an Baustellen -u.a. genannt die Baustelle an der Elpenbachstraße- sehr unübersichtlich bis nicht vorhanden ist. Zudem wird angemerkt, dass die Baustellten teils nicht ausreichend für Fuß- und Radverkehr ausgebaut und gekennzeichnet sind damit es im Straßenverkehr nicht zu unvorhergesehenen Ereignissen kommt.

 

Herr Osman entgegnet, dass eine Baustelle als temporäre Maßnahme anzusehen und auch mit Einschränkungen zu rechnen ist. Zudem wird auf die gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten verwiesen, welche im Baustellenbereich besonders zu beachten ist. Auch wird davon ausgegangen, dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Einrichtung der Baustellen u.a. durch die Stadtverwaltung eingehalten werden.

 

Herr Müller-Böhm fragt nach, welche Vorgaben es aktuell zur Einrichtung einer Baustelle seitens der Verwaltung gibt und ist weiterhin der Auffassung, dass Maßnahmen die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen nicht nötig sein werden.

 

Herr Schindelasch nimmt Bezug auf die Aussage von Herrn Osman und merkt an, dass es u.a. auch um verwirrende Beschilderung geht -hier bspw. Baustelle Freitagsfeld- sowie die sichere Verkehrsführung für Fuß- und Radverkehr -hier Baustelle an der Bergstraße-. Grundsätzlich sollte mehr Wert auf die Einrichtung einer längerfristigen Baustelle gelegt und die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden.

 

Herr Real sieht diesen Antrag nicht als rechtliche Grundlage sondern als Sensibilisierung der Verwaltung im Bezug auf den zunehmenden Fuß- und Radverkehr.

 

Herr Wischermann ist der Ansicht, dass die genannten Baustellen im Hinblick auf die Beschilderung überprüft werden sollten, da die Stadtverwaltung die Baustellen nicht einrichtet sondern die jeweiligen Baufirmen und diese dann die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten.

 

Herr Schindelasch merkt an, dass die Stadtverwaltung sich im Vorfeld mit den jeweiligen Baufirmen abstimmen muss. Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben sollten die Richtlinien der AGFS und der AGFK Bayern zur Grundlage gemacht werden und die Stadtverwaltung diese auch überprüfen.

 

Herr Osman schlägt vor, sich erst den aktuellen Baustellen zu widmen, an denen anscheinend die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, statt darüber hinaus noch Maßnahmen aufzuerlegen.

 

Herr Heinzen ergänzt, dass es irrelevant ist wer genau die Baustellen einrichtet. Relevant ist, dass die Stadtverwaltung die gesetzlichen Vorgaben im Bezug auf die Einrichtung einer Baustelle sicherstellt und einhält.

 

Herr Dr. Palotz teilt mit, dass sich die Richtlinien dahingehen sehr verschärft haben und die aktuellen Ressourcen nicht ausreichen um eine volle Überwachung zu gewährleisten. Im Falle der Überwachung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus müsste eine Ressourcenausweitung stattfinden oder Dienstleister beauftragt werden.

 

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Beschluss

Der Ausschuss berät die Drucksache A/17/3317-01 gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat bei Enthaltung der SPD-Fraktion ablehnend vor.

 

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