20.03.2023 - 19.3 Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass diese Drucksache im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion einstimmig zustimmend vorberaten wurde.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig - bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion - folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes (ROG), des Landesplanungsgesetzes (LPlG NRW) und des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jeweils in der geltenden Fassung die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP)

 

48 MH -Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg-

 

nach vorangegangener Prüfung und Entscheidung über die im Verfahren abgegebenen und in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen.

 

Die Änderung besteht aus Plan, Textteil und beigefügter Begründung einschließlich Umweltbericht."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=171227&selfaction=print