09.03.2023 - 3.3 Antrag der DIE LINKE. LISTE -Fraktion im Rat de...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Der Beratungsgegenstand wurde durch die Verwaltung ausschließlich zur Abgrenzung zum Antrag A/17/3221-01 für die Tagesordnung angepasst.

 

Die Schülerinnen und Schüler, die bereits im vierten Schuljahr die Grundschule besuchen und im Wechsel in die Sekundarstufe 1 weiterhin ein Anrecht auf Erstförderung haben, besuchen in Oberhausen die Realschulen und die Gesamtschulen.  Auch die Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe 1 neu nach Oberhausen kommen, besuchen die Realschulen und Gesamtschulen. Sie werden erst im Anschluss an die Erstförderung einem Bildungsgang zugewiesen. Durch den §132c können sie mit Hauptschul- und Realschulempfehlung an den Realschulen verbleiben. Dies gilt auch für die Gesamtschulen. So werden Schulwechsel minimiert.

Schulträger, kommunales Integrationszentrum und Schulaufsicht prüfen die Wege und Erreichbarkeiten der Schulen. Gegebenenfalls kommt es dadurch zu längeren Schulwegen, da Plätze im Oberhausener Süden fehlen. Schulwege können gegebenenfalls mit Schulsozialarbeit eingeübt werden. Der Schulträger stellt bei Bedarf und nach Prüfung Begleittickets zur Verfügung, wenn Kinder zunächst Unterstützung benötigen.

 

      Der Antrag wird ohne weitere Wortmeldung zur Kenntnis genommen.

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