09.03.2023 - 1.5 Ergebnis des Anmeldeverfahrens zur 5. Jgst. der...

Beschluss:
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Beratung

Es entsteht eine rege Diskussion unter Beteiligung aller Parteien. Die Fragen fokussieren sich auf die irritierende Darstellung der Zügigkeit des Elsa-Brandström-Gymnasiums, den Umgang mit abgelehnten Kindern in Nachbarkommunen, die hohe Nachfrage bei den Gymnasien und den Realschulen und der damit einhergehenden reduzierten bei den Gesamtschulen - mit Blick auf die neue Schule - und den allgemeinen Raumbedarf. Es wird die Frage aufgeworfen, ob eine weitere neue Schule mit Standort in Alstaden / Lirich notwendig werden könnte. Ferner wird nachgefragt, ob die Wunschschulformen berücksichtigt werden konnten.

 

Herr Beigeordneter Schmidt geht auf die einzelnen Themen ein. Das Elsa-Brandström-Gymnasium wird grundsätzlich 5-zügig geführt. Hier sind noch weitere Maßnahmen erforderlich, die mit der Schulleitung abgestimmt werden. Die Verwaltung steht im engen Austausch mit den Nachbarkommunen. Beispielsweise hat die Stadt Bottrop per Ratsbeschluss aus 2021 die Versorgung der Bottroper SuS als oberste Priorität ausgewiesen, mit der Folge, dass SuS aus Nachbarkommunen abgelehnt werden können. Gleichwohl sind weitere Abstimmungen mit den umliegenden Kommunen erforderlich.

 

Alle Empfehlungen konnten umgesetzt werden. Der Dank gilt den Schulen für das hohe Engagement. Das Sophie-Scholl-Gymnasium wird im Schuljahr 2023/2024 eine Mehrklasse bilden. Die Klassenfrequenzwerte sowie die Bedarfe in den Folgejahren sind in den Blick zu nehmen. Aktuell ist es noch zu früh, über eine etwaige weitere Schulgründung nachzudenken.

 

Frau Büschenfeld - Regionaldezernentin der Bezirksregierung Düsseldorf - ergänzt, dass in Oberhausen ein vorgezogenes Anmeldeverfahren aller Schulen praktiziert wird. Die nachgelagerte Koordinierung erfolgte zeitnah und erfolgreich. Die Anmeldeverfahren in den umliegenden Kommunen laufen noch, so dass die dortige Koordinierung auch erst später erfolgen kann. Der Umgang mit abgelehnten Oberhausener Kindern ist noch unklar, im Schuljahr 2023/2024 werden aber alle Kinder - größtenteils nach Wunsch - aufgenommen werden können, zumal ein Puffer an der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Raumzellen) besteht. Grundsätzlich ist das Anmeldeverhalten nicht zu prognostizieren, da der Elternwunsch in den Jahren immer wieder unterschiedlich ist. Um ausschließlich bzw. bevorzugt Oberhausener Kinder mit einem Schulplatz zu versorgen, ist - gemäß Schulgesetz - ein Ratsbeschluss erforderlich. Die Stadt Oberhausen hat, entgegen anderer Kommunen, von dieser Möglichkeit bisher keinen Gebrauch gemacht.

 

Zum Abschluss der Diskussion kommt die Frage auf, ob die Umstellung G8/G9 sowie die Flüchtlingskinder aus der Ukraine Berücksichtigung gefunden haben. Herr Beigeordneter Schmidt führt aus, dass sowohl die Problematik G8/G9 als auch die Flüchtlingssituation Berücksichtigung gefunden haben. Insbesondere G8/G9 haben die Schulen kreative Möglichkeiten, wie bspw. die Umwandlung von Räumen, ausgeschöpft. Ausbauplanungen für das Sophie-Scholl und Bertha-von-Suttner-Gymnasium werden vorangetrieben.

 

Die Vorlage wird ohne weitere Wortmeldung zur Kenntnis genommen.