19.01.2023 - 2.1 Sachstand Schüler:innenzahlentwicklung für den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Eingangs erläutert Herr Beigeordneter Schmidt die derzeitigen Rahmenbedingungen. Die Anmeldungen für das Schuljahr 2023/2024 wurden im letzten Jahr abgeschlossen. Am 05.12.2022 erfolgte in Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, den Schulen und dem Bereich 3-3/Schule die Koordination. Eine Mehrklassenbildung ist unter Umständen erforderlich. Um den Raumbedarf abzudecken, wurde durch den Verwaltungsvorstand für einzelne Standorte die Aufstellung von Raumzellen beschlossen.

 

Unabhängig von den Anmeldezahlen besteht Handlungsbedarf bezüglich der angespannten Raumsituation. Der Austausch erfolgt in enger Abstimmung mit den Schulen.

 

In der nachfolgenden Diskussion wird parteiübergreifend u.a. der Dank an die Lehrer*innen in der aktuell angespannten Lage sowie der Dank für die Vorlage zum Ausdruck gebracht. Raumzellen sind kurzfristig eine akzeptable Lösung, perspektivisch ist, insbesondere in Oberhausen-Mitte als Zuzugsgebiet, ein Gesamtkonzept wichtig. Fragestellungen ergeben sich aus der in der Vorlage dargestellten Zunahme der Anmeldungen, der Berechnungsgrundlage der Klassengrößen sowie der zukünftigen Raumsituation unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs OGS.

 

Die Fachverwaltung erläutert, dass die Zunahme im Wesentlichen auf die Zuwanderung sowie die Geburtenentwicklung Oberhausener Kinder zurückzuführen ist.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Kapazitäten ergeben sich aus den Festlegungen zur Bildung der Eingangsklassen in Oberhausen: an Schulen des Gemeinsamen Lernens sowie Schulen mit niedrigem Schulsozialindex wird die Klassenfrequenz mit 25 SuS/Klasse angesetzt. Für alle anderen Schulen werden, wie in den Vorjahren auch, die gesetzlichen Bestimmungen zur Klassenbildung eingehalten (26-28 SuS/Klasse).

 

Herr Beigeordneter Schmidt ergänzt, dass in Bezug auf den Rechtsanspruch unterschiedliche Möglichkeiten, wie z.B Möblierung, im Bestand geprüft werden. Der Nutzen für die pädagogische Arbeit der Schulen wird in Abstimmung zwischen den Beteiligten optimiert. Grundsätzlich ist der Einsatz von Raumzellen nicht auf eine dauerhafte Nutzung angelegt.

 

Da das Jugendzentrum „Place-2-Be" seinerzeit mit Mitteln des Landes gefördert wurde, fragt die FDP explizit danach, ob die Nutzung eines Raumes durch die Brüder-Grimm-Schule förderschädlich sei und eine Rückzahlung ausgeschlossen werden kann. Herr Beigeordneter Schmidt erwidert, dass es Gespräche zwischen der Schulverwaltung und der Jugendförderung gegeben hat. Eine schulische Nutzung ist durch das damalige Konzept nicht ausgeschlossen worden.

 

Im Anschluss an die Diskussion machen Frau Amrehn und Herr Alders als Schulformsprecher der Grundschulen die kritische Situation anhand von Beispielen deutlich. Der Zeitpunkt der Vorlage ist bedauerlich, wünschenswert wäre eine ähnliche Vorabinformation der politischen Gremien wie im Bereich des SEK I gewesen.

 

„Raum" ist aktuell neben dem Thema „Personal" das bestimmende Thema. Bereits in den letzten Jahren wurden kreative Lösungen - Nutzung von Fachräumen, OGS-Räumen und Differenzierungsräumen als Klassenräume - an den einzelnen Standorten umgesetzt, diese sind aber zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschöpft. Die Steigerungen sind nicht aufzufangen und der Peak ist noch nicht erreicht.

 

Die Vorlage wird ohne weitere Wortmeldung einstimmig positiv vorberaten.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=169662&selfaction=print