12.12.2022 - 16 Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Au...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass die Vorlage im Sozialausschuss und im HFA einstimmig zustimmend vorberaten wurde.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

"Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von insgesamt 5.391.200 EUR beim Auftrag 320005020738/Flüchtlingshilfe Ukraine im Haushaltsjahr 2022 wie in der tabellarischen Aufstellung angegeben zu.

 

Deckungsvorschlag:

 

Außerplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 320005020738/Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 414100/Zuweisungen vom Land in gleicher Höhe."

 

Kostenart

Bezeichnung

Betrag

527198*

Aufw.f.Nutzungsentg. Ausstattungsgegenstände

50.000 EUR

533110

Sozialhilfe nat. Pers. a. E.

280.000 EUR

533111

Lstg. SH außerh.v.E. Wohnungsausstattung

9.000 EUR

533112

Lstg. SH außerh.v.E. Darlehen Kautionen

30.000 EUR

533118

Sozialh.nat.Pers.a.E. (Krankenversorgung § 264 SGB V)

200.000 EUR

533181

SH a.v.E. Pflegegeld

25.000 EUR

533188

SH a.v.E. Andere Leistungen

7.200 EUR

533942

Grundleistung § 3 Asyl (privater Wohnraum)

900.000 EUR

533943**

Grundleistung § 3 Asyl (Gemeinschaftsunterkünfte)

2.200.000 EUR

533948

einm. Beihilfen (privater Wohnraum)

600.000 EUR

533949

einm. Beihilfen (Gemeinschaftsunterkünfte)

50.000 EUR

533953

Krankenhilfe § 3 AsylbLG

550.000 EUR

533955

KDU § 3 AsylbLG a.v. Einrichtungen

370.000 EUR

543132

Sonstige Geschäftsaufwendungen

4.000 EUR

543188***

FL Beschaffungswesen

70.000 EUR

546815

Schulbedarf nach AsylblG

45.000 EUR

546818

Mittagessen nach AsylblG

1.000 EUR

Gesamtkosten

5.391.200 EUR

*(insgesamt außerplanmäßig erforderlich 101.000 EUR, 51.000 EUR wurden bereits außerplanmäßig bereitgestellt durch Dez.1)

**(insgesamt außerplanmäßig erforderlich 3.740.000 EUR, 1.540.000 wurden bereits außerplanmäßig bereitgestellt mit Dringlichkeitsentscheidung B/17/1897-01)

***(insgesamt außerplanmäßig erforderlich 605.000 EUR, 535.000 wurden bereits außerplanmäßig bereitgestellt mit Dringlichkeitsentscheidung B/17/2295-01)

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