05.12.2022 - 16 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferien- ...

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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass die Drucksache im Jugendhilfeausschuss ohne Votum vorberaten wurde.

 

Stadtv. Karacelik fragt nach, aus welchem Grund die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und des Kinderzuschlags bei der Entgeltermäßigung im § 8 Abs. 4 der Benutzungs- und Entgeltordnung nicht erfasst werden. Nach einem Wortbeitrag von Beig. Schmidt, hält OB Schranz fest, bis zur Ratssitzung solle geklärt werden, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten für eine Entgeltermäßigung für die Ferien- und Freizeitangebote erweitert werden kann.

 

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - berät die Drucksache B/17/2824-01 ohne Votum vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=168343&selfaction=print