22.11.2022 - 1.1 Örtliche Planung nach § 7 Alten- und Pflegegese...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Kegelmann stellt die Bausteine der Örtlichen Planung vor:

 

Stationäre Einrichtungen:

Oberhausen ist aktuell bei dem Angebot der vollstationären Versorgung gut aufgestellt, da mehr Plätze angeboten als belegt sind. Im kommenden Jahr steht die Eröffnung der Einrichtung „Kursana Domizil Oberhausen“ (Schacht IV) mit zusätzlich 80 Plätzen an. Eine weitere vollstationäre Einrichtung mit 80 Plätzen (Belia Seniorenresidenz) befindet sich derzeit im Bebauungsplanverfahren. Eine Eröffnung ist 2024/2025 wahrscheinlich. Die stationäre Versorgung ist damit in Oberhausen auskömmlich. Das durchschnittliche Heimeintrittsalter -Tendenz steigend- liegt bei über 82 Jahre.

 

Tagespflege:

Die Tagespflege konnte in den letzten Jahren erheblich ausgebaut werden. Ende 2022 werden ca. 290 Plätze in sämtlichen Sozialräumen vorhanden sein. Da nicht alle Tagespflegeplätze belegt sind, ist das Angebot auskömmlich. Die Tagespflege bedeutet eine erhebliche Entlastung für die Angehörigen. Weiterhin kann die pflegebedürftige Person in ihrer eigenen Wohnung verbleiben. Zusätzlich verzögert bzw. verhindert die Tagespflege den Übergang in eine vollstationäre Versorgung.

 

Kurzzeitpflege:

Es werden eingestreute und solitäre Kurzzeitpflege-Plätze angeboten. Eingestreute Plätze sind nur verfügbar, falls in einer stationären Pflegeeinrichtung Plätze nicht durch Dauer-Pflegebedürftige belegt werden können.

Solitäre Kurzzeitpflege findet losgelöst von der vollstationären Dauerpflege statt. Die Plätze werden ausdrücklich für eine Kurzzeitpflege angeboten. Damit existiert bei Bedarf eine größere Planungssicherheit, da im Voraus ein Platz reserviert werden kann. Allerdings unterliegt die Nachfrage nach Kurzzeitpflege-Plätzen saisonalen Schwankungen (Ferienzeiten).

Ambulante Dienste:

Die Anzahl der ambulanten Dienste ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Es ist ein gutes Angebot vorhanden. Die Fahrstrecken und Fahrzeiten zu den Pflegebedürftigen sind für die Dienste teilweise eine belastende Herausforderung. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in den kommenden Jahren eine weitere Nachfrage-Steigerung zu erwarten.

 

Komplementäre Dienste / Leistungen:

Die demografische Entwicklung -mehr „Junge Senioren*innen“- wird zu einer steigenden Nachfrage führen. Dies bedeutet z. B. Unterstützung bei der Hausarbeit sowie der Einkaufs- und Terminbegleitung.

 

Demenz-WGs:

Es besteht erheblicher Bedarf. Nach statistischen Berechnungen dürften ca. 4.500 Oberhausener*innen an einer Demenz erkrankt sein. Investoren stehen vor der Herausforderung, die Anforderungen aus Baurecht und Brandschutz erfüllen zu müssen. Dadurch scheitern oft Anfragen zum Umbau von Bestandsgebäuden.

 

Junge Pflege:

Die Alten- und Pflegeplanung schaut lediglich aus Sicht des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) auf diesen Personenkreis. In Oberhausen sind nur wenige Plätze vorhanden. Es besteht erheblicher Bedarf. Ein Anbieter wird in Alstaden ein zusätzliches Angebot mit 80 Plätzen schaffen, sodass eine Angebotsverbesserung eintritt.

 

Behinderte mit altersbedingtem Pflegebedarf:

Behinderte erreichen inzwischen ein höheres Lebensalter, sodass zusätzlich ein altersbedingter Pflegebedarf eintritt. In den Einrichtungen der Behindertenhilfe werden daher ergänzend Altenpfleger*innen eingesetzt.

 

Hospiz- und Palliativversorgung:

Mit einem stationären Hospiz und 2 ambulanten Hospizen sowie dem Palliativnetzwerk und einer SAPV (spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung) ist das Angebot auskömmlich.

 

Fachkräfte:

Der Fachkräfte-Mangel ist in Oberhausen -wie in fast ganz Nordrhein-Westfalen- ein Problem. Pflegeanbieter müssen daher teilweise Zeitarbeitskräfte einsetzen, deren Personalkosten jedoch nicht voll refinanziert werden. Bei nicht erfüllter Fachkraftquote drohen zusätzlich Belegungs-Stopps. Die Initiative „Pflegeberufe Oberhausen“ (IPO) ist in diesem Themenfeld tätig und versucht, dem Personalmangel zu begegnen.

 

Angehörige:

Angehörige sind die wesentliche Stütze der pflegerischen Versorgung. 85% der Pflegebedürftigen werden ambulant „in den eigenen 4 Wänden“ betreut, davon 66% (Pflegegeld) ausschließlich durch Angehörige. Diese kümmern sich 24 Stunden an 7 Tagen die Woche um die zu pflegende Person. Erhebliche physische und psychische Belastungen sind damit verbunden. Angehörige sind daher besonders zu unterstützen.

 

Betreutes Wohnen/Seniorenwohnungen:

Neubaumaßnahmen sind in kürzester Zeit belegt. Selbst bei einer Kaltmiete von 11€/m² sind die Wohnungen schnell vergeben. Zahlreiche Senior*innen können sich eine solche Miete nicht leisten, sodass bezahlbarer Wohnraum wünschenswert ist. Es besteht erheblicher Bedarf. Ein gutes Leben im Alter erfordert neben „geeignetem“ Wohnraum auch ein passendes Versorgungsangebot (Pflege, Gesundheit, Einkauf, Teilhabe, Nachbarschaft) im Quartier.

 

Quartiersbüros:

In sämtlichen Sozialräumen sind Quartiersbüros vorhanden. Das Beratungsangebot der Quartiersbüros kommt vor Ort unmittelbar an und ist eine wichtige Anlaufstelle für ältere Menschen.

 

Herr Girrullis (Bürgermitglied (Bgm.)) bedankt sich für den Bericht, der wiederspiegelt, dass in Oberhausen vieles gelingt, spricht jedoch einige schwierige Themenbereiche an, die eher von Seiten des Bundes zu regulieren seien. So wurde zum Beispiel das Pflegegeld seit 2014 nicht mehr angepasst. Die Pflege in Familien ist sehr zeitaufwändig, sodass ein adäquater Gegenwert geschaffen werden muss, damit die familiäre Pflege gelingt. Außerdem spricht er den Fachkräftemangel sowie die fehlenden bezahlbaren Wohnmöglichkeiten für pflegebedürftige Menschen an.

Bezüglich der geringen Zahl der „Jungen Pflege“ in stationären Einrichtungen fragt er nach, ob zu wenig Plätze vorhanden sind oder ob der überwiegende Wunsch der Familien nach einer häuslichen Pflege besteht.

Zu den jungen pflegebedürftigen Menschen teilt er mit, dass man die Menschen aus anderen Rechtskreisen, z.B. der Eingliederungshilfe, nicht vergessen sollte. Ggf. könnte eine eigene Einrichtung für junge Menschen als Pilotprojekt betrieben werden.

 

Herr Telli (Bgm.) hat die vorangegangene und jetzige „Örtliche Planung“ gegenübergestellt und festgestellt, dass die Plätze in der Tagespflege nunmehr auskömmlich sind. Bei den Demenz-Wohngemeinschaften ist noch eine Nachjustierung erforderlich. Bei der „Jungen Pflege“ muss zwischen dieser und der Eingliederungshilfe aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen unterschieden werden.

Derzeit gibt es in Oberhausen genügend Wohnungen, jedoch müssen diese barrierefrei umgebaut werden und bezahlbar sein.

In Oberhausen wurden bereits gute Vorschläge auf den Weg gebracht. Hierzu verweist er auf das Vorwort des Beigeordneten, Herrn Motschull, in der Örtlichen Planung.

 

Herr Koch (Bgm.)  fragt nach, ob es sich bei dem beabsichtigten Neubau für die stationäre Versorgung junger Pflegebedürftiger um ein Pflegeheim handelt. Außerdem teilt er mit, dass gegen arbeitsrechtliche Regeln verstoßen wird und nichts gegen die Ausbeutung von Pflegepersonal getan wird. Hier sollte sich die Kommune Gedanken machen, wie dem entgegengewirkt werden kann.

 

Herr Stadtverordneter Broß fragt zum Thema Personalmangel nach, warum die Vakanzzeit bis zur Neubesetzung einer Stelle in Oberhausen höher ist, als in anderen Städten. Außerdem sollte man über neue Formen von Einrichtungen und Wohnmöglichkeiten diskutieren, damit nicht junge pflegebedürftige Menschen in Pflegeeinrichtungen für alte Menschen leben müssen.

 

Herr Kegelmann teilt mit, dass die Kommunen durch Änderungen in den Pflegegesetzen keine Möglichkeit haben, den Markt zu steuern. Die wirtschaftlichen Interessen der Investoren und Betreiber sind oft mit den vorhandenen Gegebenheiten nicht vereinbar.

Zum Thema „Junge Pflege“ gibt der Wohnungsmarkt in Oberhausen keine adäquaten Wohnungen her (Bsp. Barrierefreiheit). Zu dem Städtevergleich bezüglich der Vakanzen bei der Stellenbesetzung liegen keine weiteren Informationen vor. Für Auszubildende spielt jedoch der finanzielle Anreiz sowie die verbleibende Freizeit eine große Rolle, so stößt z.B. die Wochenendarbeit nicht auf großes Interesse.

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss nimmt die Drucksache M/17/2454-01 zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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