14.11.2022 - 12.1 Bebauungsplan Nr. 3 (8. Änderung)- Helmholtzstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass die Vorlage nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss einstimmig zustimmend vorberaten wurde. Im Anschluss an einen Wortbeitrag von Frau Stadtv. Hansen lässt OB Schranz über die Vorlage abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion - folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a) das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 (8. Änderung) - Helmholtzstraße / Havensteinstraße - (in Kraft seit dem 18.11.1968) einzuleiten;

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I, S. 1353).

 

b) die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I, S. 1353), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen."

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=167191&selfaction=print