28.10.2022 - 1.1 Haushaltssicherungskonzept 2023 ff.

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Stadtkämmerer Tsalastras berichtet, dass im letzten Jahr Mehraufwendungen wegen der Corona Pandemie gesondert ausgewiesen wurden. Durch das Land wurde in 2021 bis zum 31.12.2022 ermöglicht, einen fiktiven Ertrag gegenzubuchen. Dadurch war der Haushalt ausgeglichen und die Kommunen handlungsfähig. Es handelt sich hierbei um eine „Corona Isolierung“.

Diese Möglichkeit wurde vom Land ebenfalls für das Jahr 2023 geschaffen, jedoch für 2024 abgeschafft.

In 2023 wurde diese Möglichkeit für die Ausgaben im Zusammenhang mit der Ukrainekrise genutzt (Ukraine Isolierung). Auch Kosten, die aufgrund der Energiekrise entstehen, können gesondert ausgewiesen werden.

Für 2023 wurde die Corona Isolierung von 150 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro herabgesetzt und eine Ukraine Isolierung von 0 Euro auf 75 Mio. Euro festgesetzt, sodass im Jahr 2023 eine Isolierung von 87 Mio. Euro vorhanden ist.

 

Bei dem Betrag der Isolierung handelt es sich jedoch um Defizite der Kommune, da für diese Beträge Schulden aufgenommen werden können. Dadurch kann im kommenden Jahr kein ausgeglichener Haushalt erreicht werden.

 

Aufgrund der Krisen besteht für 2023 eine Neuverschuldung von über 70 Mio. Euro für Liquiditätskredite und 60 Mio. Euro Investitionskredite.

In der nächsten Woche werden hierzu Veränderungsnachweisungen zur Verfügung stehen.

 

Zum Haushaltssicherungskonzept teilt Herr Tsalastras mit, dass im Bereich Soziales lediglich Nachjustierungen im Bereich der Pflegeleistungen erfolgt sind.

 

Herr Telli (Bürgermitglied) bittet um eine Einschätzung des Stadtkämmerers, ob auch über 2023 hinaus Gelder für die in 2019 beschlossene, bis 2023 befristete Installation und Fortführung von 6 Quartiersbüros zur Verfügung gestellt werden. Außerdem fragt er nach, ob für das Projekt „Smart-Haus“ eine Lösung in Aussicht steht.

 

Herr Tsalastras teilt zu den Quartiersbüros mit, dass diese fortgeführt werden. Zum Smart-Haus wird eine Vorlage für den Sozialausschuss gefertigt. Die Finanzierung wird zu ca. 60 % durch die Stadt und zu ca. 40 % durch den privaten Partner erfolgen. Durch die Fortführung besteht die Hoffnung, die stationären Leistungen zurückzufahren.

 

Herr Stadtverordneter Broß teilt mit, dass laut Produktbereich 05/Soziale Leistungen (Produktgruppe 0501) die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im SGB II gegenüber dem Vorjahr um nicht mehr als 6% steigen sollen. Dieses hält er für nicht realistisch. Hierzu erläutert Herr Tsalastras, dass es sich lediglich um eine Zielmarke handelt, die im Rahmen der Energiekrise nicht haltbar ist.

Der Fokus ist eher darauf gerichtet, die Menschen in Arbeit zu bringen, um Kosten zu reduzieren.

 

Herr Koch (Bürgermitglied) teilt zur Produktgruppe 050201 mit, dass nach seiner Einschätzung eine Reduzierung der Fallzahlen im SGB XII, 3. Kapitel durch „Stärkung der Selbsthilfe zur Überwindung materieller Bedürftigkeit“ nicht möglich sei.

Zur Produktgruppe 050402 -Eingliederungshilfe- hält er eine Kostensenkung durch eine vermehrte Anwendung von Pooling (Schulbegleiter*innen, die zeitgleich mehr als ein behindertes Kind betreuen) nicht für sinnvoll.

Frau Stadtverordnete Willing-Spielmann geht davon aus, dass eine Steigerung der Pooling-Fälle durchaus möglich ist. Hierzu wären Gespräche mit den Schulen erforderlich. Ggf. könnte im Schulausschuss näher darauf eingegangen werden.

 

Herr Bohnes (Bereich Soziales) erläutert zu der Reduzierung der Fallzahlen im SGB XII, 3. Kapitel, dass in der Sozialverwaltung durch den gezielten Einsatz von Sozialarbeit versucht wird, die Hemmnisse, die den vorübergehenden Leistungsbezug begründen und einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen, zu minimieren oder festzustellen, dass eine dauerhafte Überführung in den Bezug des SGB XII, 4. Kapitel angezeigt erscheint.

 

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss berät die Drucksache B/17/2603-01 ohne Votum vor.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=166597&selfaction=print