03.11.2022 - 9.3 Straßenausbaubeiträge – Auswirkungen der Förder...

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Beratung

Herr Real berichtet, dass die Anwohner kurz vor Weihnachten die Gebührenbescheide zum Straßenausbau erhalten, um der Verjährungsfrist zu entgehen.

Warum wurden die Bescheide nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt auf den Weg gebracht? Wann waren die einzelnen Baumaßnahmen?

Herr Dr. Palotz erklärt, dass es Hoffnung auf Stichtagsänderung gab, diese jedoch nicht erfolgt ist. Laut Gesetzeslage müssen die Bescheide im Dezember versandt werden.

Die Frage nach dem Zeitpunkt der einzelnen Maßnahmen kann nicht beantwortet werden.

 

Herr Real möchte gerne wissen, ob nach dem neuen Verfahren ein Gebührenbescheid mit dem Betrag 0 Euro verschickt wird und die 0 Euro zum Tragen kommen, wenn eine Förderung durch das Land tatsächlich gewährleistet ist. Wenn jedoch die Förderung nicht gewährleistet ist, wird im Nachhinein ein Gebührenbescheid in Höhe von XY Euro rechnen. (Bezug auf Zeilen 95 f.) Dies bezieht sich vermutlich auf alle zukünftigen Bescheide.

 

Herr Dr. Palotz bestätigt dieses Verfahren, wie von Herrn Real vorgetragen.

 

Frau Grothe fragt zu Anlage 1 (Zeile 1 und vorletzte Zeile) sind Einzelbeiträge von 80.000 € möglich, abhängig von Größe und Lage der Grundstücke.

Mit welchen Beträgen haben die Eigentümer gerechnet? In Erinnerung mit den Abrechnungen zur Landwehr.

 

Frau Mauksch hat den Sachverhalt geprüft. Es gibt keine gravierenden Veränderungen. Die Steigerungen liegen maximal im Bereich von 15,- € auf 17,- €.

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Beschluss

Der mündliche Bericht M/17/2583-01 wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=166500&selfaction=print