26.09.2022 - 31 Sanierung der Lehrschwimmbäder im Rahmen der Um...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Frage von Stadtv. Karacelik beantwortet Beig Jehn.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - einstimmig folgende Beschlüsse:

 

"1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle       Bezeichnung      Finanzposition      Bezeichnung      Betrag in EUR

330003010005000 Lehrschwimmbecken 785100   Auszahlungen  530.000,00

    f. Hochbaumaßnahmen

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit.

Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird eingehalten."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=165853&selfaction=print