26.09.2022 - 15 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
10. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 26.09.2022
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau Sonja Bongers am 25.07.2022 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen beim Auftrag 320005020738/Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 543188/FL Beschaffungswesen (im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-2 DR 40000032) in Höhe von 535.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 zu.
Deckungsvorschlag:
Außerplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 320005020738/Flüchtlingshilfe Ukraine, Kostenart 414100 Zuweisung vom Land."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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305 kB
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