15.09.2022 - 3.3 Antrag der Fraktion DIE LINKE. LISTE im Rat der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
12. Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 15.09.2022
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Die LINKE.LISTE Fraktion
- Bearbeitung:
- Sascha Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Linke.Liste begründet ihren Antrag mit Beschwerden von Eltern, da seit den Sommerferien kein Herkunftssprachlicher Unterricht erteilt worden sei. Die Stelle ist vakant und man erwarte auf die einzelnen Fragestellungen Antworten:
Frau Schulamtsdirektorin Lützenkirchen-Modro nimmt zu den einzelnen Fragen Stel- lung.
Die Bedarfe im Herkunftssprachlichen Unterricht Griechisch in Oberhausen werden per Ab- ordnung im Umfang von 11 Wochenstunden durch das Schulamt für den Kreis Viersen ab- gedeckt.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft der bisherigen Lehrkraft wurde durch das Schulamt für die Stadt Oberhausen Kontakt zum Schulamt für den Kreis Viersen aufgenommen. Erstmalig am 18.03.22 hat der Kreis Viersen den Bedarf des Schulamtes Oberhausen bestätigt. In regelmäßigen Abständen wurde durch Oberhausen eine Sachstandsanfrage gehalten, die Fachberatung der Bezirksregierung Düsseldorf parallel durch beide Schulämter informiert.
Das Schulamt für den Kreis Viersen meldete zurück, dass der Elternzeitantrag der bisheri- gen Lehrkraft zunächst nicht vorlag bzw. sehr spät eingereicht wurde, so dass die Ausschreibung der Vertretungsstelle vor den Sommerferien nicht möglich war.
Die Vertretungslehrkraft, die bereits während der letzten Schwangerschaft der bisherigen Lehrkraft diese vertreten hatte und vom Schulamt für den Kreis Viersen deshalb erneut vorgesehen war, musste aus familiären Gründen kurzfristig nach Griechenland ziehen und war somit entgegen der Planung nicht mehr verfügbar.
Auf die dann ausgeschriebene Stelle gab es zwei Bewerbende, eine davon wurde nach Auswahlgesprächen ausgewählt. Sobald die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Einstellung und die Teilabordnung an das Schulamt für die Stadt Oberhausen.
Dem Elternverein wurde über den Sachstand Auskunft gegeben.
