15.09.2022 - 5.6 Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Cordes bittet die Verwaltung um ihren Bericht zur Baumaßnahme Köstersfeld.

Herr Schwarz berichtet, dass die Beschwerden aus der Anliegerschaft bereits vor Abschluss der Arbeiten vorgebracht wurden und bezogen sich somit auf eine noch nicht fertiggestellte Maßnahme.

Mängel im Bereich der Mischverkehrsfläche wurden dem Auftragnehmer angezeigt. Das vorhandene ca. 5 m lange Gegengefälle der dreizeiligen Rinne im Bereich der Mischverkehrsfläche wurde beseitigt.

Die vereinzelt beschädigten Pflastersteine der Mischverkehrsfläche wurden ebenfalls ausgetauscht.

Sollten im Zuge der Abnahme weitere Mängel festgestellt werden, werden auch diese beseitigt.

Bei der großen Anzahl von Pflastersteinen (ca. 160.000 Stück) ist nicht auszuschließen, dass vereinzelte Pflastersteine Beschädigungen aufweisen oder im Zuge der Bauarbeiten beschädigt werden. Solche Steine wurden bzw. werden ausgetauscht.

Bei dem ca. 5 m langen Gegengefälle im Bereich der Mischverkehrsfläche, handelte es sich um einen Messfehler der ausführenden Firma.

Einen „Bauträger“ gibt es nicht, Stadt bzw. WBO sind Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nach der Abnahme der Maßnahme verpflichtet, seiner 4-jährigen Gewährleistungspflicht gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B nachzukommen.

Kurz vor Ablauf des Gewährleistungszeitraumes werden Maßnahmen üblicherweise letztmalig überprüft, um Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können.

Die Bezirksvertretung Sterkrade nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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