20.06.2022 - 8 Beschaffung einer semi-stationären Geschwindigk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
9. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 20.06.2022
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Recht
- Bearbeitung:
- Sabrina Wiebe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe FDP im Rat folgende Beschlüsse:
"1. Der Rat der Stadt verzichtet in dieser Angelegenheit gemäß § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung durch Ausschüsse und zieht die Entscheidung über die Beschaffung einer semi-stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung in diesem Einzelfall wieder an sich.
2. Die Stadt beschafft eine semi-stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit zwei Kameras zur Überwachung beider Fahrtrichtungen zum Einsatz an besonders schutzwürdigen Bereichen (Schulen, Kindertagesstätten, etc.) und schließt mit dem Hersteller/Lieferanten einen Vertrag über die Wartung, Reparatur etc. der Anlage ab.
Die Beschaffung ist mit Kosten in Höhe von ca. 250.00,00 EUR verbunden. Für investive Auszahlungen stehen bei
Finanzstelle 460001110100000 - Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Finanzposition 783100 - Auszahlungen für Erwerb von bewegl. Sachanlagen > 800 Euro für das Haushaltsjahr 2022 600.000,00 EUR zur Verfügung."
