20.06.2022 - 20 Einrichtung einer bis zum 31.07.2024 befristete...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz informiert darüber, dass die Vorlage im HFA einstimmig zustimmend vorberaten wurde.

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer bis zum 31.07.2024 befristeten Teilzeitstelle innerhalb des Bereiches 0-6/ Musische Bildung, Kulturbüro zur Beschäftigung eines*einer Musikschullehrers*in im Umfang von 14 Jahreswochenstunden vorbehaltlich der Bewilligung einer entsprechenden Landeszuwendung im Rahmen der „Musikschuloffensive"

 

Der Rat beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 12.970,00 € für das laufende Haushaltsjahr 2022 im Deckungsring Personal (D00000001)

 

Deckungsvorschlag:

Überplanmäßige Erträge in entsprechender Höhe bei der Auftragsnummer 860004070100 Musikschule, Sachkonto 414150 - Zuweisungen vom Land - Personalkosten."

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=164035&selfaction=print