20.06.2022 - 26.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28- Brammen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz informiert die Ratsmitglieder über die in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vollzogene Anhörung und das einstimmig zustimmende Vorberatungsergebnis aus dem Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion, folgende Beschlüsse:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a) dem Antrag der Vorhabenträgerin vom 16.05.2022 stattzugeben;

 

b) die Verkleinerung des Vorhabengebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 auf das in der Übersichtskarte des Bereichs 5-1 -Stadtplanung- vom 16.05.2022 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Vorhabengebiet;

 

c) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung - Brammenring (Möbel- und Einrichtungshaus) - weiterzuführen.

 

Gesetzliche Grundlage: § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I, S. 674)."

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=164028&selfaction=print