20.06.2022 - 26.1 Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Vorlage nach vollzogener Anhörung in den drei Bezirksvertretungen Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade sowie im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss ohne Votum vorberaten wurde.

Nach einem Wortbeitrag von Frau Stadtv. Axt und Stadtv. Bruckhoff erfolgt die Abstimmung über die Drucksache.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion und der Gruppe BOB im Rat, folgende Beschlüsse:

 

"1. Der Rat der Stadt nimmt die im Rahmen des abschließenden Beteiligungsverfahrens zum Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem als Anlage 2 beigefügten Ergebnisbericht zur Kenntnis.

 

2.  Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Oberhausen als sonstiges städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Ziffer 11 des Baugesetzbuches.             

 

 

3. Der Rat der Stadt beschließt die in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Oberhausen (Anlage 1 Seite 134) vorgeschlagene Festlegung zentren- und nahversorgungsrelevanter sowie nicht zentren- ­relevanter Sortimente."

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=164020&selfaction=print