14.06.2022 - 3.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28- Brammen...

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Beratung

Herr Real begrüßt die Planung und hofft auf einen Abschluss des Verfahrens im Schladviertel. Bezüglich der zentrenrelevanten Sortimente des Möbelhauses rechnet er mit einer Klagebereitschaft der Nachbarstädte. Herr Real fragt nach, wie das im Schreiben von Lenz und Johlen angesprochene Einrichtungshaus Mömax mit der Planung des XXXL Lutz Möbelhaus zusammenhängt?

 

Herr Dr. Palotz antwortet, dass bezüglich der Sortimente des XXXL Lutz 10% zentrenrelevante Sortimente zulässig seien und dass der Umfang dieser Sortimente sich nicht von dem am Standort Schladviertel unterscheiden wird. Das Planverfahren beabsichtigt die Trennung der Bebauungspläne am Brammenring und im Schladviertel. Außerdem liege der Strukturplan des neunen XXXL Lutz noch nicht vor.

 

Herr Güldenzopf erklärt, dass Mömax zu XXXL Lutz gehört und lediglich die preisgünstigere Variante darstellt.

 

Herr Osmann betont die positive Haltung zum Fortgang des Prozesses, zumal dieser schon lange andauert. Bei den Entwicklungen im Schladviertel soll darauf geachtet werden das gesamte Viertel aufzuwerten.

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Beschluss

Der Ausschuss berät die Drucksache B/17/2130-01 bei Enthaltung der Fraktion LINKE.LISTE zustimmend vor.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=163721&selfaction=print