01.06.2022 - 3.1 Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfragen von Herrn Mulia berichtet Frau Große-Erwig, dass das Land NRW, mitgeteilt hat, dass zu den bestehenden 38 Familienzentren in Oberhausen für das Kindergartenjahr 2022/23 zwei weitere Standorte ausgewählt werden können. Daraufhin wurde anhand der aktuellen Kennzahlen geprüft, in welchen Sozialräumen Bedarf an zusätzlichen Familienzentren besteht. Die Auswertung wurde der Arbeitsgruppe AG KTE/KTP gemäß § 78 vorgestellt. Es erfolgte eine Abfrage bei den freien Trägern, ob Interesse daran besteht, ein Familienzentrum zu werden. Das Auswahlverfahren und die Abstimmung erfolgten dann in der Facharbeitsgruppe AG KTE/KTP.

 

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Beschluss

Sodann wird die Vorlage vom Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen.

 

 

Für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen (KTE) zu Familienzentren (FZ) zum Kindergartenjahr (KJ) 2022/23 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:

 

Städt. KTE Villa Kunterbunt II, John-Lennon-Platz, 46045 Oberhausen

Sozialraum 71 Oberhausen-Mitte 

 

KTE Zaubersterne, Kewerstr. 72, 46049 Oberhausen

Sozialraum 73 Alstaden/Lirich

 

Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2022/23 beim Auftrag 310006010103 „nicht zertifizierte Familienzentren“ unter der Kostenart 414101 „Zuwendungen vom Land - Familienzentren“ eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 40.743,38 EUR.

Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 43 (KiBiz) n. F. Unter der Kostenart 531821 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ sind für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt 70.590,00 EUR veranschlagt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=162935&selfaction=print