16.05.2022 - 5 Vorschlagsliste zur Berufung von ehrenamtlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
8. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 16.05.2022
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz berichtet, dass die Bezirksregierung Münster gemäß der §§ 13, 14 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) beauftragt worden ist, den Sozialgerichten Personen zu benennen, die geeignet sind, den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Landessozialgericht NRW vorgeschlagen zu werden.
Im Zusammenhang mit der Benennung von Vorschlägen im Sinne des § 14 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) hat der Rat der Stadt darüber abzustimmen, ob die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber die aus dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) folgenden persönlichen Voraussetzungen für die Berufung zur ehrenamtlichen Richterin/zum ehrenamtlichen Richter erfüllen. Das hier anzuwendende Verfahren folgt aus § 50 Abs. 1 GO NRW (Entscheidung durch Beschluss).
Die Zahl der für die Stadt Oberhausen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen für die Amtszeit vom 01.10.2022 bis 30.09.2027 ist aufgrund der hohen Anforderungen, die Bewerber/Bewerberinnen erfüllen müssen, nicht begrenzt.
Es liegen aktuell drei Vorschläge vor, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben in die Vorschlagsliste aufgenommen werden können:
- Frau Ulrike Willing-Spielmann
- Herr Helmut Bennewa
- Herr Johannes Stelzer
Auf Vorschlag von Stadtv. Karacelik wird
- Herr Norbert Müller
ebenfalls in die Vorschlagsliste aufgenommen. Nachdem OB Schranz unwidersprochen festgestellt hat, dass es keine weiteren Vorschläge gibt, lässt er über die Berufung der vier Personen abstimmen.
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen werden vorgeschlagen:
Frau Ulrike Willing-Spielmann
Herr Helmut Bennewa
Herr Johannes Stelzer
Herr Norbert Müller."
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen werden vorgeschlagen:
Frau Willing-Spielmann
Herr Helmut Bennewa
Herr Johannes Stelzer
Norbert Müller."
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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