16.05.2022 - 19 Masterplan Neue Mitte

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/17/1980-01/Masterplan Neue Mitte den Ergänzungsantrag der FDP im Rat mit der Drucksachen-Nr. A/17/2097-01 auf.

Im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss wurde die Verwaltungsvorlage mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat, zustimmend vorberaten.

Der Ergänzungsantrag der Gruppe FDP im Rat wurde im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss ohne Votum vorberaten.

Stadtv. Hoff begründet den Ergänzungsantrag der Gruppe FDP im Rat.

Stadtv. Real macht zu dem Ergänzungsantrag der FDP im Rat zwei Änderungsvorschläge: Im Beschlussvorschlag unter 2. b) soll das Wort: „priorisiert" ersetzt werden durch die Worte: „gleichberechtigt zum Straßenbahnschienenverkehr". Der Beschlussvorschlag unter 2. g) soll lauten: „architektonische Mindestgestaltungsstandards zu definieren".

Stadtv. Osmann und Stadtv. Hoff signalisieren Zustimmung zu der Verwaltungsvorlage mit den vorgeschlagenen Änderungen.

Es folgen Wortbeiträge von Stadtv. Axt und Frau Stadtv. Hansen. Nachdem OB Schranz feststellt, dass es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt er zunächst mit dem Einverständnis des Antragstellers über den geänderten Ergänzungsantrag der Gruppe FDP im Rat abstimmen. Anschließend erfolgt die Abstimmung über die Verwaltungsvorlage. Die Abstimmungsergebnisse sind bei den jeweiligen Tagesordnungspunkten hinterlegt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und die Stimme des Stadtv. Horn sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat folgenden geänderten Beschluss:

 

„1. Der Masterplan Neue Mitte in der Fassung von Februar 2022 (Masterplan einschließlich Erläuterungsbericht) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung prioritär

a) mit der Durchführung von städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren für die Qualifizierung der Wohnquartiere. Hierbei soll insbesondere die Urbanisierung und die Funktionsmischung (wohnen, einkaufen, Freizeit zusammenhängend) der Wohnquartiere neu gedacht werden. Ebenfalls sollen die Lebensqualität steigernde Elemente wie Sportanlagen, Vereinsräume, Kindertagesstätten, Schulen, ggf. ein Gemeindehaus und Begegnungsstätten in die weitere Planung mit einbezogen werden.

b) die verkehrliche Erschließung der Wohnquartiere einschließlich der Straßenbahnplanung, auf Basis einer breiten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam mit allen relevanten Akteuren voranzutreiben und zu konkretisieren und über das Vorgehen, die Realisierung von Maßnahmen sowie die weiteren Planungen ist kontinuierlich zu informieren. Die Verhandlungen über die Ansiedlung eines möglichen Regionalbahnhaltepunktes soll hierbei zeitnah und gleichberechtigt zum Straßenbahnschienenverkehr aufgenommen werden (vgl. Erläuterungsbericht, S. 27). Weiterhin sollten in puncto Mobilität die Bedarfe und Notwendigkeiten mit dem noch nicht fertiggestellten Gesamt-Mobilitätskonzept für die Stadt Oberhausen abgeglichen und berücksichtigt werden.

c) mit der Prüfung von Maßnahmen zur kurzfristigen Ergänzung von mehr Bäumen und „Grün“ v.a. entlang der Essener Straße und Osterfelder Straße als Teil des städtischen Boulevards.

d)  mit der inhaltlichen und städtebaulichen Qualifizierung des Innovationsquartieres.

e) mit der Weiterentwicklung und Integration des Konzeptes „Central-Park“.

f) mit der Durchführung einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie zur Prüfung von   Standort und Umsetzung des Mobility Hub.

g) architektonische Mindestgestaltungsstandards zu definieren.

3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung ferner mit der Weiterqualifizierung des Strukturkonzeptes und der Erarbeitung konkreter Beschlussvorlagen mit einer breiten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, relevanten Stakeholdern aus Stadt, Wirtschaft und Verbänden für die Umsetzung der weiteren im Masterplan formulierten räumlichen und inhaltlichen Ziele.

4. Weiterhin beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung die Konzeptionierung des „neuen Stadtteiles Neue-Mitte“ als Projekt in der Metropole Ruhr zu denken. Hierbei soll u.a. die Zusammenarbeit mit dem direkten Anrainer, der Stadt Essen, intensiviert werden.“

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=162702&selfaction=print