16.05.2022 - 24.1 Bebauungsplan Nr. 758 - Leutweinstraße / Michal...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/17/1945-01 den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN mit der Drucksachen-Nr. A/17/2055-01 auf.

Nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Osterfeld hat der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Verwaltungsvorlage mit großer Mehrheit gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Gruppe BOB im Rat zustimmend vorberaten.

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss hat den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der FDP im Rat sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat ablehnend vorberaten.

Stadtv. Axt begründet den Änderungsantrag für die Fraktion DIE GRÜNEN. Es sei der Versuch, die Hauptplanungsziele durch moderne, nachhaltige Standards zu konkretisieren.

Es folgt ein Wortbeitrag von Stadtv. Osmann. OB Schranz lässt zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN abstimmen, bevor er die Verwaltungsvorlage zur Abstimmung aufruft.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN und der LINKE.LISTE-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat und des Stadtv. Horn, folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a) die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung - vom 05.04.2022 umrandete (s. Anlage 1) und in der Begründung zu diesem Beschluss unter Punkt 1. beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 758 - Leutweinstraße / Michalidesstraße -);

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I, S. 4147).

 

b) die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung mit Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I, S. 4147), in Verbindung mit Ziffer 3.3 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen."

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=162698&selfaction=print