07.04.2022 - 6 1. Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung der S...

Reduzieren

Beratung

 

 

Herr Wittpahl erklärt, dass seit Inkrafttreten der Baumschutzsatzung aufgefallen ist, dass Bürger*innen bei geplanten Baumfällungen zum Teil lediglich auf die Baumschutzsatzung achten. Es gebe aber zusätzlich noch u.a. Bebauungspläne, welche mit ihren Festsetzungen das Fällen untersagen können. Daher ist diese Änderung notwendig geworden.

 

Laut Frau Schimanowski ist es gut und sinnvoll in der Thematik für Klärung zu sorgen.

 

Der Beirat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=161777&selfaction=print