21.03.2022 - 23.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34- Elpenba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz merkt an, dass der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Drucksache nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Osterfeld mit großer Mehrheit gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion zustimmend vorberaten hat.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt nach eingehender Abwägung

 

a) der Stellungnahme zu V.A 4 stattzugeben,

 

b) die Stellungnahme zu V.A 7 weitgehend zurückzuweisen,

 

c) die Stellungnahmen zu V.A 6, 9 und 10 sowie zu V.B 4 zurückzuweisen und

 

d) die Stellungnahmen zu V.A 1, 2, 3, 5 und 8, V.B 1, 2 und 3 sowie das Ergebnis der Bürgerversammlung zu V.A 11 zur Kenntnis zu nehmen.

 

Gesetzliche Grundlage:  § 3 Abs. 2, § 2 Abs. 3 und § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBI. I, S. 4147).

 

2. Der Rat der Stadt beschließt ferner:

)          den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 - Elpenbachstraße/Schwarzwaldstraße - mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan jeweils in der Fassung vom 27.09.2021 als Satzung;

 

Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 i. V. mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBI. I, S. 4147) und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW., S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 1353).

 

)          die dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34 beigefügte Begründung in der Fassung der Fortschreibung vom 24.01.2022 als Entscheidungsbegründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 i. V. mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBI. I, S. 4147)."

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage