21.03.2022 - 19 Beschluss des Nahmobilitätskonzeptes Alt-Oberha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 21.03.2022
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz ruft zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksachen-Nr. B/17/1284-01 den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN mit der Drucksachen-Nr. A/17/1820-01, den Änderungsantrag der Gruppe BOB im Rat, die Drucksachen-Nr. A/17/1843-01 und den gemeinsamen Änderungsantrag von CDU- und SPD-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/1844-01 auf.
Die Beratung und Beschlussfassung über die Verwaltungsvorlage wurde in der Sitzung des Rates am 07.02.2022 auf den aktuellen Beratungsgang vertagt.
Nach erneutem Vollzug der Anhörung durch die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen hat der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Verwaltungsvorlage und den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN ohne Votum vorberaten.
Im Anschluss an die Begründung der Änderungsanträge durch Frau Stadtv. Opitz, Stadtv. Osmann und Stadtv. Bruckhoff beteiligen sich an der folgenden Diskussion Stadtv. Axt, Frau Stadtv. Hansen, Stadtv. Real, Stadtv. Karacelik und Stadtv. Hoff.
Bevor OB Schranz mit dem Abstimmungsprozess beginnt, lässt er über den Antrag zur Geschäftsordnung von Frau Stadtv. Opitz abstimmen. Diese hat beantragt, die TOP 19 bis 19.3 auf den nächsten Beratungsgang zu vertagen, sodass zuerst in den Fachausschüssen über die Änderungsanträge diskutiert werden könne.
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit Mehrheit, mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion den Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung des gesamten TOP 19 auf den nächsten Beratungsgang ab.
OB Schranz ruft die Änderungsanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs zur Abstimmung auf. Anschließend lässt er über die geänderte Verwaltungsvorlage abstimmen.
Die Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP hinterlegt.
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE-Fraktion, der Gruppe BOB im Rat und die Stimme des Stadtv. Horn folgenden geänderten Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
„1. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt das vorliegende Nahmobilitätskonzept Alt-Oberhausen zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Oberhausen bittet die Verwaltung, bei der Umsetzung sämtlicher Maßnahmen die Optimierung des gesamten Verkehrsflusses als generelle Zielsetzung zu verfolgen und die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes im Zusammenhang mit dem motorisierten Individualverkehr zu bewerten, um dieser Zielsetzung gerecht zu werden. Der Rat der Stadt Oberhausen bittet die Verwaltung, den Wegfall von PKW-Stellplätzen durch eine bedarfsgerechte und gleichwertige Kompensation von Stellplätzen auszugleichen. In diesem Zusammenhang ist die Realisierung von „Quartiersparkhäusern“ in den Prozess einzubeziehen.
3. Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der folgenden Maßnahmen, welche in den Maßnahmensteckbriefen (Abschnitt 8) mit einem kurzfristigen Zeithorizont von 1-2 Jahren angegeben sind.
Maßnahme 8.1.1 Führung des Fußverkehrs über den Bahnhofsplatz: Beschluss Variante 1
Maßnahme 8.1.2 Führung des Radverkehrs über den Bahnhofsplatz: Beschluss Variante 1
Die Maßnahmen 8.1.1 und 8.1.2 sind mit dem B-Planverfahren 754/Poststraße/Schwartzstraße und den Maßnahmen aus dem „Brückenschlag“ zu koordinieren.
Maßnahme 8.1.4 Zebrastreifen Elsässer Straße/Helmholtzstraße:
Maßnahme wird mit Erprobungszeitraum und anschließender Evaluation durchgeführt
Maßnahme 8.7.2 Gewerkschaftsstraße, Düppelstraße, Goebenstraße, Paul-Reusch-Straße, Gutenbergstraße, Friedrich-List-Straße
Hier sind geeignete Sicherungsmaßnahmen für die Radfahrenden im Gegenverkehr zu prüfen.
4. Der Rat der Stadt lehnt eine Lösung der folgenden Maßnahmen im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes ab und verweist diese Maßnahmen in andere Konzeptbereiche.
Maßnahme 8.2.4 Wörthstraße/Havensteinstraße
Kein Beschluss im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes, Punkt gehört in das Mobilitätskonzept, weil es sich hier um eine Hauptverkehrsader handelt. Die Maßnahme wird in das noch zu erarbeitende Mobilitätskonzept verwiesen.
Maßnahme 8.3.2 Altmarkt
Kein Beschluss im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes, Punkt gehört in das Teilprojekt des IHK „Nutzungs- und Gestaltungskonzept Marktstraße“. Zu berücksichtigen sind auch mehrere Anträge und der Brückenschlag als weiterer Akteur. (Vorlagen: B/16/4775-01, A/16/5897-01, A/17/1258-01)
Maßnahmen 8.4.2 Concordiastraße / 8.4.3 Kreisverkehr Concordiastraße
Diese Maßnahmen sind unter Einbeziehung der Straße „Am Förderturm“ neu zu planen. In die Planung ist der schon vollzogene Ausbau der Radspur auf der Bebelstraße einzubeziehen und ein Gesamtverkehrskonzept für den Bereich zu erarbeiten, das allen am Verkehr Beteiligten gerecht wird.
Maßnahme 8.4.4 Buschhausener Straße:
Kein Beschluss im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes, Punkt gehört in das Mobilitätskonzept, weil es sich hier um eine Hauptverkehrsader handelt. Die Maßnahme wird in das noch zu erarbeitende Mobilitätskonzept verwiesen.
5. Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, für die kurzfristigen Maßnahmen unter Punkt 2 und 3 ein Jahresbudget auszuweisen und eine Prioritätenliste zu erstellen.
6. Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, für die Maßnahmen, die als Daueraufgabe beschrieben werden, ebenfalls ein Jahresbudget auszuweisen und eine Prioritätenliste zu erstellen.
Dabei muss ein geeignetes Beleuchtungskonzept für die Brücken (Aufwertung der Stadttore) an vorderer Stelle stehen. Eine Koordination mit den Maßnahmen aus dem Brückenschlag ist notwendig.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung für die übrigen Maßnahmen mit der Vorbereitung weiterer Beschlussvorschläge.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,8 MB
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