07.02.2022 - 9 Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz informiert, dass die Drucksache B/17/1501-01 im Jugendhilfeausschuss und HFA mit großer Mehrheit, gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion, zustimmend vorberaten wurde.

Nach Wortbeiträgen von Frau Stadtv. Marx, Stadtv. Krey und Beig. Schmidt lässt OB Schranz  über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2022/23 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) - unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

2. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2022/23 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarten Platzüberschreitungen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen, wie in den vergangenen KJ auch, den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen. Der Aufwand an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 266.940,-- EUR p.a., die bei der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt wurden.

 

3. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass insgesamt 262 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2022/23 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) tätig sind.

 

4. Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung der Plätze am 15.03.2022 kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Dies kann vereinzelt der Fall sein, wenn Kinder beispielsweise vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder ein Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz festgestellt wird. Die Verwaltung wird ausdrücklich ermächtigt diese bei der Mittelbeantragung beim LVR zu berücksichtigen.

 

5. Für die plusKITA-Förderung gemäß § 44 und § 45 KiBiz beschließt der Rat der Stadt die Fortsetzung des Beschlusses vom 17.02.2020 (Drucksache B/16/5423-01), in dem die Kriterien zur Verteilung der Landeszuschüsse und die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger festgelegt wurden.

 

Die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2022 beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 - Betriebsführung, Kostenart: 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 50.128.850,-- EUR berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2022 sind beim Auftrag 310106010104 „Tagespflege" unter der Kostenart 414200 „Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden" in Höhe von insgesamt 1.208.660,-- EUR veranschlagt, die unter der Kostenart 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen" zu verausgaben sind. Unter dieser Kostenart sind für das Haushaltsjahr 2022 insgesamt 12.831.580,-- EUR berücksichtigt."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=160135&selfaction=print