13.12.2021 - 27 Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Ra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Noldus kritisiert die fehlende Vorberatung durch Fachausschüsse und die - so seine Sichtweise - Schaffung von hochbezahlten Planstellen.

 

Beig. Schmidt stellt klar, dass die Vorlage nicht in die Vorberatungen der Fachausschüsse gegangen ist, da die Stadt Oberhausen die Rahmenbedingungen vom Fördermittelgeber erst kurzfristig erhalten hat. Die Höhe der Gehälter ist vom Fördermittelgeber vorgeben. Die Stadt Oberhausen setzt die Vorgabe lediglich tarifrechtlich um.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt verzichtet unter Anwendung des § 1, Absatz 7, Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und den Oberbürgermeister in der Angelegenheit auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Bewilligung der Landesmittel die Einrichtung von 2 Stellen, eine befristet vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und eine befristet vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 im Bereich 2-6/kommunales Integrationsmanagement.

 

3. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass der Stadtkämmerer nach der Bewilligung der Landesmittel für das Jahr 2022 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen i.H.v. 130.200 EUR im Deckungsring Personal (DR000000001) genehmigt. Die Kompensation erfolgt über die bewilligten Landesmittel in Höhe von 82.500 EUR und einer weiteren Kompensation im DR Personal und/oder im Produkt 050501 Kommunales Integrationszentrum in Höhe von 47.700 EUR."

 

 

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