13.12.2021 - 5 Bildung der Kreiswahlausschüsse der Landtagswah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz teilt mit, dass ein Kreiswahlausschuss nach § 10 Absatz 3 Satz 1 Landeswahlgesetz NRW (LWahlG NRW) aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und einer festen Zahl von sechs Beisitzenden besteht, die vom Rat der Stadt gewählt werden. Nach § 3 Absatz 1 der Landeswahlordnung (LWahlO NRW) soll für jede(n) Beisitzende(n) eine Stellvertretung berufen werden.

 

Gem. § 8 Abs. 2 LWahlG NRW darf keine Person in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Die Kreiswahlausschüsse gelten gem. § 8 Abs. 1 des LWahlG NRW als Wahlorgane.

 

Der Rat der Stadt wählt sechs Beisitzer und deren Stellvertreter für den Kreiswahlausschuss des Landeswahlkreises 56 - Oberhausen I sowie drei Beisitzer und deren Stellvertreter für den Kreiswahlausschuss des Landeswahlkreises 57 - Oberhausen II - Wesel I für die Landtagswahl im Mai 2022.

 

Für die Besetzung des Kreiswahlausschusses des Landtagswahlkreises 57 - Oberhausen II - Wesel I gilt die Besonderheit, dass die Stadt Dinslaken die Entsendung eigener Mitglieder vorsieht. Ein entsprechender Ratsbeschluss wurde in Anwendung des § 10 Absatz 3 Satz 2 LWahlG vom Rat der Stadt Dinslaken herbeigeführt. Bei den gewählten Mitgliedern des Rates der Stadt Dinslaken handelt es sich um:

 

 

a.) Beisitzende    b.) Stellvertretende

1.) Rickert, Sara SPD    1.) Steinbeißer, Peter SPD

2.) Hagenkötter, Rainer CDU   2.) Schneider, Fabian CDU

3.) Reimann, Chris GRÜNE   3.) Engel, Kerstin GRÜNE

 

Zur Wahl der sechs stimmberechtigten Beisitzer für den Landeswahlkreis 56 - Oberhausen I liegen folgende sechs Vorschläge vor:

Die CDU-Fraktion schlägt Stadtv. Benter und Stadtv. Nakot als ordentliche Beisitzer und Frau Stadtv. Hausmann-Peters und Frau Stadtv. Wolter als stellvertretende Beisitzerinnen vor.

Die SPD-Fraktion schlägt Stadtv. Look und Stadtv. Sahin als ordentliche Beisitzer und Stadtv. Kamps und Stadtv. Scherer als stellvertretende Beisitzer vor.

Die Fraktion DIE GRÜNEN schlägt Frau Stadtv. Baumann als ordentliche Beisitzerin und Stadtv. Dobnik als stellvertretenden Beisitzer vor.

Die AfD-Fraktion schlägt Stadtv. Mumm als ordentlichen Beisitzer und Stadtv. Lange als stellvertretenden Beisitzer vor.

 

Zur Wahl der drei stimmberechtigten Beisitzer für den Landeswahlkreis 57 - Oberhausen II - Wesel I liegen folgende vier Vorschläge vor:

 

Die CDU-Fraktion schlägt Stadtv. Osmann als ordentlichen Beisitzer und Stadtv. Ingendoh als stellvertretenden Beisitzer vor.

Die SPD-Fraktion schlägt Stadtv. Schröer-Tebbe als ordentlichen Beisitzer und Stadtv. Brodrick als stellvertretenden Beisitzer vor.

Die Fraktion DIE GRÜNEN schlägt Frau Stadtv. Opitz als ordentliche Beisitzerin und Frau Stadtv. Gödderz als stellvertretende Beisitzerin vor.

Die AfD-Fraktion schlägt Stadtv. Noldus als ordentlichen Beisitzer und Stadtv. Kempkes als stellvertretenden Beisitzer vor.

 

OB Schranz stellt unwidersprochen fest, dass es darüber hinaus keine weiteren Vorschläge gibt. Aufgrund der sechs eingereichten Vorschläge für den Landtagswahlkreis 56 - Oberhausen I und der vier eingereichten Vorschläge für den Landtagswahlkreis 57 - Oberhausen II - Wesel I handelt es sich zumindest bei Letzteren nicht um einen einheitlichen Wahlvorschlag, sodass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl § 50 Abs. 3 Satz. 2 ff. GO NRW abzustimmen ist. Danach werden die zu besetzenden Mandate auf die von den Fraktionen und Gruppen des Rates aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf den einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt.

 

Bevor OB Schranz mit der offenen Abstimmung beginnt, widerspricht Stadtv. Kempkes diesem Prozedere und beantragt, geheim abzustimmen. Nach § 50 Abs. 2 GO NRW werden Wahlen durch die Abgabe von Stimmzetteln vollzogen, wenn ein Ratsmitglied widerspricht. Zwecks Vorbereitung der Stimmzettel schlägt OB Schranz vor, mit der Tagesordnung fortzufahren und den TOP 5 zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu behandeln. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Reduzieren

Beschluss

Das Verfahren zur Besetzung der Kreiswahlausschüsse der Landeswahlkreise 56 und 57 wird aufgrund des Antrags auf geheime Wahl zur Vorbereitung des geheimen Wahlvorgangs an dieser Stelle unterbrochen. Der weitere Verlauf des Wahlvorgangs ist im Anschluss an die Beschlussfassung über TOP 34. 9 im öffentlichen Teil der Ratssitzung unter TOP 35 hinterlegt.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=159139&selfaction=print