13.12.2021 - 6 Dezernatsverteilungsplan gültig ab 01.01.2022

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit, gegen die Stimmen Fraktion DIE GRÜNEN, bei Enthaltung der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 73 (1) Gemeindeordnung für das Land  Nordrhein-Westfalen (GO NRW) im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die               nachfolgende Änderung der Geschäftsverteilung der Beigeordneten ab dem 01.01.2022               entsprechend der anliegenden Übersicht.

 

2. Die Reihenfolge der Vertretung des Oberbürgermeisters im Falle der Verhinderung des  allgemeinen Vertreters beschließt der Rat der Stadt gemäß § 68 (1), Satz 2 und 3 GO               NRW wie folgt:

 

1. Herr Tsalastras

2. Herr Jehn

3. Herr Motschull

4. Herr Schmidt

5. Herr Dr. Palotz

 

 

3. Der Rat der Stadt nimmt die Regelung der Vertretung in den einzelnen Dezernaten wie  folgt zur Kenntnis:

 

                              Leitung              Vertretung  

 

Dezernat 0 /     Herr Schranz   Herr Güldenzopf

Verwaltungsführung

 

Dezernat 0 /     Herr Güldenzopf  Herr Jehn

Strategische Planung

und Stadtentwickling

 

Dezernat 1 / Finanzen    Herr Tsalastras  Herr Schmidt

und Kultur

 

Dezernat 2 / Soziales,   Herr Motschull   Herr Dr. Palotz

Gesundheit, Wohnen und

Recht

 

Dezernat 3 / Familie, Schule,   Herr Schmidt   Herr Tsalastras

Integration und Sport

 

Dezernat 4 / Bürgerservice,   Herr Jehn   Herr Güldenzopf

öffentliche Ordnung, Personal

und IT

 

Dezernat 5 / Stadtplanung,   Herr Dr. Palotz  Herr Motschull

Bauen, Mobilität und Umwelt"

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=159119&selfaction=print