13.12.2021 - 34.2 Antrag der SPD-Fraktion gem. § 2 der Geschäftso...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass der Antrag der SPD-Fraktion im Seniorenbeirat, im Sozialausschuss, im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss ohne Votum vorberaten wurde und die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung vollzogen hat.

 

Stadtv. Axt formuliert einen Änderungsantrag. Im Beschlussvorschlag sollen der Mieterinnen- und Mieterschutz, die Barrierefreiheit und das nachhaltige Sanieren gewährleistet werden.

 

Frau Stadtv. Bongers übernimmt den von Stadtv. Axt formulierten Änderungsantrag.

 

Der Beschlussvorschlag lautet somit: „Die Verwaltung wird im Sinne des Handlungsrahmens zum Seniorenförderplan beauftragt, einen Kauf und die folgende Umgestaltung des Europahauses in einen Mehrgenerationenwohnkomplex zu prüfen. Dabei ist auf den Mieterinnen- und Mieterschutz, die Barrierefreiheit, die Nachhaltigkeit und auch darauf zu achten, das Angebot für Mieterinnen und Mieter bezahlbar zu gestalten. Zudem ist es wichtig, nicht nur ein reines Wohnangebot zu schaffen, sondern auch komplementäre Dienste dort anzusiedeln, um den Menschen ganzheitliche Teilhabe zu ermöglichen. Dies soll auch mit Blick auf die Stadtteilentwicklung in Alt-Oberhausen geschehen."

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich Frau Stadtv. Hansen, Stadtv. Karacelik, Stadtv. Kempkes, Frau Stadtv. Stehr und Frau Stadtv. Marx.

 

Stadtv. Hoff stellt einen Antrag auf Schluss der Aussprache gem. § 5 Abs. 1 Nr. 4 der GeschO.

OB Schranz hält hierzu das Einvernehmen des Rates fest.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit Mehrheit, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe BOB im Rat und des Stadtverordneten Horn, folgenden geänderten Beschluss:

 

"Die Verwaltung wird im Sinne des Handlungsrahmens zum Seniorenförderplan beauftragt, einen Kauf und die folgende Umgestaltung des Europahauses in einen Mehrgenerationenwohnkomplex zu prüfen. Dabei ist auf den Mieterinnen- und Mieterschutz, die Barrierefreiheit, die Nachhaltigkeit und auch darauf zu achten, das Angebot für Mieterinnen und Mieter bezahlbar zu gestalten. Zudem ist es wichtig, nicht nur ein reines Wohnangebot zu schaffen, sondern auch komplementäre Dienste dort anzusiedeln, um den Menschen ganzheitliche Teilhabe zu ermöglichen - dies soll auch mit Blick auf die Stadtteilentwicklung in Alt-Oberhausen geschehen."

 

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