30.11.2021 - 3.1 Haushaltssicherungskonzept 2022 ff.

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Stadtkämmerer Tsalastras informiert, dass die Stadt Oberhausen als Kommune mit negativem Eigenkapital aufgrund eines Erlasses durch die Landesregierung verpflichtet ist, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Er weist darauf hin, dass für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der Corona-Isolierung ein genehmigungsfähiger Haushalt verabschiedet werden könnte. Sollten sich die Rahmenbedingungen, wie z. B. bei der Altschuldenregelung nicht ändern, werde es für das Haushaltsjahr 2023 allerdings schwierig, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erstellen. Weiter informiert der Stadtkämmerer, dass die seitens der Sportverwaltung eingebrachten Planzahlen von der Kämmerei eins-zu-eins für die Jahre 2022 ff. übernommen worden seien.

 

Herr Stadtverordneter Kempkes moniert die seiner Meinung nach unrealistische Darstellung des Stadtkämmerers. Er ist der Ansicht, dass sich an der Altschuldenregelung nichts ändern werde. Die Rahmenbedingungen würden sich allein aufgrund der Corona-Pandemie eher noch verschlechtern.

 

Herr Stadtkämmerer Tsalastras entgegnet, dass er zur Vorlage lediglich einleitende Worte gewählt habe. Er habe der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass Änderungen im kommenden Jahr erfolgen. Sowohl seine Ausführungen als auch die Vorlage enthalten an keiner Stelle eine unrealistische Darstellung, so Herr Tsalastras nachdrücklich. Vielmehr wurde die Entwicklung realistisch und transparent vorgestellt.

 

Anschließend berät der Sportausschuss die Beschlussvorlage einstimmig vor.

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Beschluss

Der Sportausschuss berät die Vorlage einstimmig positiv vor.

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Anlagen zur Vorlage