15.11.2021 - 7 Konzeption zur Neuordnung von Immobilien im Kon...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/17/1246-01 den Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/1309-01 auf. Er teilt mit, dass die Verwaltungsvorlage und der Änderungsantrag im HFA ohne Votum vorberaten wurden.

Stadtv. Real begründet den Antrag seiner Fraktion. Er verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des HFA am 08.11.2021 und die Ausführungen durch OB Schranz zum Verbleib des Gasometers. Mit Zustimmung der antragstellenden SPD-Fraktion sei daraufhin der erste Spiegelstrich unter Punkt 4. des Beschlussvorschlages zum Verbleib des Gasometers bei der Gasometer GmbH in dem Änderungsantrag zu streichen.

Frau Stadtv. Stehr beantragt, den Ausführungen ihres Vorredners folgend, den ersten Spiegelstrich unter Punkt 4. des Änderungsantrags durch folgende Formulierung zu ersetzen: „Die Kontrolle der GmbH soll einem Aufsichtsrat obliegen, dessen Zusammensetzung zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird". Der letzte Satz unter Punkt 2. des Änderungsantrags sei daraufhin entsprechend zu streichen.

Daran schließen sich Wortbeiträge von Stadtv. Karacelik, Frau Stadtv. Opitz und Stadtv. Kempkes an.

 

Anschließend lässt OB Schranz zuerst über den geänderten Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen, bevor er die Verwaltungsvorlage zur Abstimmung aufruft. Die Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP hinterlegt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion DIE GRÜNEN unter Berücksichtigung der Änderungen aus dem Änderungsantrag folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt:

1.  Der Zielstruktur zur Bündelung der Immobilienaktivitäten im Konzern Stadt Oberhausen, die in dem beigefügten Grobkonzept zur Neuausrichtung der immobilienwirtschaftlichen Tätigkeiten im Stadtkonzern Oberhausen (Seite 16) dargestellt ist, wird grundsätzlich zugestimmt.

2. Die Entwicklungs- und Transaktions-GmbH ist als Stadtentwicklungsgesellschaft zu planen. Diese GmbH muss die Möglichkeit haben, mit Partnern eigene Projekte zu entwickeln und sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen.

 

Hierzu ist ein Gesellschaftszweck zu formulieren, der es der GmbH erlaubt, aktiv Immobilien/Schrottimmobilien bzw. Grundstücke in der Stadt zu kaufen, weiterzuentwickeln ggf. wieder zu verkaufen um die Entwicklung in den Stadtteilen aktiv steuern zu können.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt bis Ende des 1. Halbjahres 2022 mit externer Begleitung ein Konzept zur Konkretisierung und Umsetzung der unter Ziffer 1 und 2 beschlossenen Zielstruktur vorzulegen.

 

4. In dem Konzept zur Konkretisierung und Umsetzung (Ziffer 3) sind folgende Punkte zu prüfen:

-  Die Kontrolle der GmbH hat ein Aufsichtsrat, dessen Zusammensetzung zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird.

- Reduzierung der Geschäftsführungen bei den einzelnen Gesellschaften

- Beteiligung der Stadtsparkasse an der Stadtentwicklungsgesellschaft."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=157560&selfaction=print