15.11.2021 - 23 Einrichtung von 1,0 Planstellen in der Psycholo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz berichtet, dass der Jugendhilfeausschuss und HFA die Drucksache B/17/1154-01 einstimmig zustimmend vorberaten haben.

Es folgen Wortbeiträge von Frau Stadt. Bongers und Beig. Schmidt, bevor OB Schranz mit der Abstimmung über die Verwaltungsvorlage beginnt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Einrichtung von 1,0 unbefristeten Planstellen (EG 14 TVöD) unter Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel in der psychologischen Beratungsstelle zur spezialisierten Beratung und Prävention bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

2. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Kofinanzierung von 0,5 unbefristeten Planstellen

(S 15 SuE) unter Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel in der pro familia für die Anlaufstelle gegen sexuellen Missbrauch zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

3. Mittel für die Neueinrichtung der Planstelle sowie die Kofinanzierung stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Oberhausen zum Haushalt 2022 zur Verfügung.

 

Deckungsvorschlag:

 

Teilweise Deckung in Höhe von max. 80% der reinen Personalkosten vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel. Im Übrigen Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=157553&selfaction=print