15.11.2021 - 28.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 34 - Elpenb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft aufgrund der eingangs beschlossen Verbindung der verwandten TOP 28.1 und 30.2 die Drucksache B/17/1117-01 zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksachen-Nr. A/17/1200-01 auf.

Die Verwaltungsvorlage wurde nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Osterfeld im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss gegen die Stimme der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion sowie bei Enthaltung der Stimme der Gruppe BOB im Rat mit großer Mehrheit zustimmend vorberaten.

Der Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN wurde nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Osterfeld im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Stimme der Gruppe FDP im Rat ablehnend vorberaten.

Im Anschluss an die Begründung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN durch Stadtv. Gadde lässt OB Schranz zuerst über den Antrag und anschließend über die Verwaltungsvorlage abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind bei dem jeweiligen TOP hinterlegt.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 34

2.      - Elpenbachstraße/Schwarzwaldstraße - mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weiterzuführen (siehe Punkt VI).

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBI. I, S. 4147).

 

3.      Der Rat der Stadt erklärt sich mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 34 - Elpenbachstraße/Schwarzwaldstraße - und des Vorhaben- und Erschließungsplans jeweils vom 27.09.2021 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBI. I, S. 4147)."

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=157546&selfaction=print