27.10.2021 - 3.1 Antrag der AfD-Ratsfraktion gemäß § 2 der Gesch...

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Beratung

Zu Beginn begründet Frau Mumm den vorliegenden Antrag.

 

Herr Schmidt hat auf den Antrag bezogen eine fachliche Einschätzung der Berufsfeuerwehr eingeholt.  Und berichtet, das im Jahr 2005 eine Jugendfeuerwehr eingerichtet wurde. Diese habe insbesondere die Aufgabe, Jugendliche an eine ehrenamtliche Tätigkeit in der örtlichen Gemeinschaft heranzuführen und für den Erwerb sozialer Kompetenzen heranzubilden und für einen späteren Einsatz bei der Berufsfeuerwehr oder der Freiwilligen Feuerwehr zu gewinnen. Die Jugendfeuerwehr Oberhausen ist in die Gruppen Nord und Süd aufgeteilt. Sie umfasst zwischen 40 und 50 Mitglieder. Im Gegensatz zur beantragten Kinderfeuerwehr wird die Ausbildung der Jugendfeuerwehr ausschließlich durch Feuerwehrleute wahrgenommen.

 

Die Einrichtung einer zusätzlichen Kinderfeuerwehr würde in Konkurrenz zur bestehenden Jugendfeuerwehr treten. Auch würde diese zusätzliche Betreuung einen sehr hohen Aufwand bedeuten, den die Feuerwehr nicht leisten kann. Dazu kommt, dass die Räumlichkeiten sicherheitstechnisch umgestaltet werden müssten, dies wäre ebenfalls mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Bei den vorhandenen Gebäuden der Feuerwehr Oberhausen besteht darüber hinaus keine Möglichkeit, die Räumlichkeiten, wie z.B. Anforderungen an Sanitäranlagen, kindertauglich herzurichten. Alternativ lädt jedoch die Feuerwehr in Oberhausen regelmäßig Schulklassen und Kindergartengruppen zur Besichtigung auf die Feuerwache ein.

 

Der Jugendhilfeausschuss lehnt die Vorlage mit einer Zustimmung von Frau Mumm

und ohne Enthaltungen mehrheitlich ab.

 

 

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Beschluss

Eine positive Stimme von Frau Mumm, keine Enthaltung und mehrheitlich abgelehnt.

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