02.11.2021 - 3 Neues Kommunales FinanzmanagementBericht über d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2019 durch die örtliche Rechnungsprüfung und schließt sich dem dort formulierten Bestätigungsvermerk an. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet den oben genannten Prüfungsbericht über den Oberbürgermeister an den Rat der Stadt mit der Empfehlung weiter, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. § 96 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festzustellen.

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt hinsichtlich des Jahresüberschusses zu beschließen, dass der Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung zum 31.12.2019 in Höhe von 3.013.781,43 EUR den Bestand des „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages“ verringert (siehe Aktivseite der Bilanz, Position 4.19).

 

4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

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Beratung

Herr Stadtv. Brodrick bedankt sich für den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und stellt fest, dass wie schon im Vorjahr mit Landeshilfe ein positives Jahresergebnis erzielt wurde. Außerdem konnte erfreulicherweise eine Investitionsquote von 103,35 % erreicht werden.

 

Mit Bezug auf die Hinweise 5 und 6 des Prüfberichtes bemängelt Herr Stadtv. Brodrick, dass eine endgültige Neufassung der AGA immer noch nicht vorliegt und das Thema Einzelwertberichtigung von Säumniszuschlägen aus den Jahren vor 2017 ebenfalls noch nicht abgearbeitet werden konnte.

 

Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras erklärt, dass die Finanzbuchhaltung pauschal wertberichtigte Säumniszuschläge seit 2017 im Austausch mit der Fachverwaltung möglichst zeitnah abarbeitet und dass eine Bearbeitung der Säumniszuschlagsbelege aus 2007 bis 2016 bis Ende 2021 angestrebt wird.

 

Ferner bestätigt Herr Oberbürgermeister Schranz das Vorliegen eines Entwurfes der Neufassung der AGA, welcher zurzeit mit der Fachverwaltung abgestimmt wird.

 

Auf die Frage von Herrn Stadtv. Brodrick nach dem Abarbeitungsstand von Bauabrechnungen informiert Herr Thönissen, dass inzwischen auch die dritte Stelle im Fachbereich Technische Prüfung besetzt ist und er davon ausgeht, dass in der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses in gewohntem Umfang berichtet werden kann.

 

Auch Herr Bürgermeister Blanke erwartet eine Berichterstattung im nächsten Ausschuss zum Thema Bauabrechnungen verbunden mit einem Vorschlag zur Abarbeitung alter Bauabrechnungen.

 

Herr Oberbürgermeister Schranz bestätigt noch einmal die inzwischen deutlich verbesserte personelle Ausstattung im Fachbereich Technische Prüfung. Nachdem jahrelang aufgrund extremer krankheitsbedingter Ausfälle Vergabeprüfungen nur eingeschränkt und Bauabrechnungen gar nicht geprüft werden konnten und als Zwischenlösung sogar Anwaltskanzleien und Ingenieurbüros beauftragt werden mussten sind jetzt wieder reguläre Prüftätigkeiten möglich.

 

Abschließend stellt der Ausschussvorsitzende Herr Stadtv. Bischoff die Beschlussvorlage (Drucksache Nr. B/17/0559-01) zur Abstimmung.

 

Danach fasst der Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig, bei Enthaltung des Herrn Stadtv. Lange, folgende Beschlüsse:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2019 durch die örtliche Rechnungsprüfung und schließt sich dem dort formulierten Bestätigungsvermerk an. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

2. Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet den oben genannten Prüfungsbericht über den Oberbürgermeister an den Rat der Stadt mit der Empfehlung weiter, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. § 96 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) festzustellen.

 

3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt hinsichtlich des Jahresüberschusses zu beschließen, dass der Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung zum 31.12.2019 in Höhe von 3.013.781,43 EUR den Bestand des „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages“ verringert (siehe Aktivseite der Bilanz, Position 4.19).

 

4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

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Beschluss

 

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